Das zentrale Kontoregister soll Behörden darüber Auskunft geben, welche Konten, Sparbücher und Wertpapierdepots eine Person in Österreich hat.

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Wien – Heimische Finanzstrafbehörden, Abgabenbehörden, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben im Vorjahr 6.757 Mal Auskünfte aus dem Kontenregister erhalten, geht aus einer Beantwortung einer NEOS-Anfrage durch Finanz- und Justizministerium hervor. Einen deutlichen Anstieg gab es 2018 bei Auskünften an Staatsanwaltschaften sowie Abgabenbehörden. Rückläufig waren jene an Finanzstrafbehörden.

Während Auskünfte an Staatsanwaltschaften im Jahr 2018 um rund 28 Prozent auf 1.242 gestiegen sind, sind jene an Strafgerichte von 13 auf vier gesunken.

Die Auskünfte an Abgabenbehörden erhöhten sich im Vorjahr um fast 6 Prozent auf 5.169. Die Auskünfte an Finanzstrafbehörden sanken hingegen deutlich um rund 22 Prozent auf 335. In Summe gab es jedoch einen Anstieg der Abfragen von 6.297 im Jahr 2017 auf 6.757 im Jahr 2018.

Kritik von den Neos

"Es zeigt sich genau das, wovor wir immer gewarnt haben: Ist das Kontenregister einmal eingeführt, wird die Zahl der Abfragen Jahr für Jahr deutlich steigen und letztlich explodieren. Das war in Deutschland so, das ist – wenig überraschend – auch in Österreich so", sagte der stellvertretende Neos-Klubobmann und Datenschutzsprecher Nikolaus Scherak. Er sieht einen weiteren Schritt Richtung "Überwachungsstaat". "Die Regierung sammelt immer mehr Informationen und Daten über uns alle. Am Ende steht der Gläserne Bürger."

Das zentrale Kontoregister wurde mit 1. Oktober 2016 eingeführt und soll Behörden darüber Auskunft geben, welche Konten, Sparbücher und Wertpapierdepots eine Person in Österreich hat. Der Kontostand wird dabei nicht übermittelt. (APA, 6.4.2019)