Es ist zweifelsohne eine gute Nachricht, die sich hinter den etwas sperrigen Begriffen verbirgt: Endlich steht ein bundesweiter Gesamtvertrag für die Einrichtung ärztlicher Primärversorgungseinheiten. Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger haben rund fünf Jahre mit Härte um diese Einigung gerungen. Primärversorgungseinheiten sollen künftig im niedergelassenen Bereich die hausärztliche Versorgung ergänzen.

Wie viel das auf Bundesebene erzielte Verhandlungsergebnis wert ist, wird nun neunmal auf dem Prüfstand stehen: Die Länderärztekammern müssen jeweils noch mit den Gebietskrankenkassen die Details verhandeln. Dabei geht es um essenzielle Fragen wie etwa die konkrete finanzielle Abgeltung eines Leistungsspektrums, das deutlich mehr bieten soll als ein Hausarzt alleine.

Hier braucht es viel Fingerspitzengefühl, wenn man den großen Hoffnungen halbwegs gerecht werden will, die in diese Form der ärztlichen Versorgung gelegt werden. Das Primärversorgungszentrum soll künftig nämlich Patienten wie auch Ärzte anziehen. Es soll überrannte Spitalsambulanzen entlasten und zugleich Jungärzte für die Arbeit als Allgemeinmediziner im niedergelassenen Bereich begeistern. Dort steigt die Zahl vakanter Kassenstellen von Jahr zu Jahr.

Die Primärversorgungseinheiten werden's richten? Das klingt verdächtig nach der eierlegenden Wollmilchsau. (Gudrun Springer, 3.4.2019)