Ab 2020 sollen nur mehr Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen vermietet werden, für die auch ordnungsgemäß Abgaben und Steuern entrichtet werden, so lautet das Ziel.

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Wien – Die Hotellerie ist naturgemäß erfreut: Die Bundesregierung plant eine Meldepflicht für Airbnb und andere Online-Plattformen sowie eine Registrierungspflicht für Vermieter und will damit für Steuergerechtigkeit sorgen. "Österreich nimmt sowohl die Buchungsplattformen als auch die Vermieter gleichermaßen in die Pflicht", heißt es in einer Aussendung des Tourismusministeriums. "Damit wurde eine langjährige Forderung des Fachverbandes Hotellerie aufgegriffen", so die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Susanne Kraus-Winkler, am Sonntag, ebenfalls in einer Aussendung.

Laut Tourismusministerium soll die geplante EU-Richtlinie, wonach Buchungsplattformen alle Buchungen und Umsätze den Behörden bekannt geben müssen, bereits 2020 umgesetzt werden. Weiters werde die Regierung eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für alle Privatvermietungen über Online-Plattformen einführen. Diese soll über die neue zentrale Plattform www.oesterreich.gv.at abgewickelt werden.

770.000 Airbnb-Gäste pro Jahr

Mittlerweile übernachten pro Jahr 770.000 Gäste aus 187 Ländern via Airbnb in Österreich. Dadurch gebe es vor allem in touristischen Regionen eine starke Schieflage zwischen gewerblichen Vermietern, die ihre Steuern zahlen und Vermietungen über Plattformen, über die oftmals keine Steuern und Abgaben abgeliefert werden.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) werde in den kommenden Wochen Gespräche mit allen Bundesländern aufnehmen, um eine möglichst einfache und österreichweit einheitliche Lösung zu erarbeiten. Ziel sei es, dass ab 1.1.2020 nur mehr Wohnungen über Airbnb und andere Plattformen vermietet werden, für die auch ordnungsgemäß Abgaben und Steuern entrichtet werden. Durch eine österreichweit einheitliche Registrierungspflicht für Vermieter sollen verschiedene Regelungen in den Bundesländern vermieden werden. "Es geht hier um Steuergerechtigkeit in der Tourismus-Branche. Wer Zimmer vermietet, der soll dafür Steuern bezahlen, genau wie es Hotels, Pensionen oder Gasthöfe auch tun müssen", betont Köstinger. (APA, 24.3.2019)