Abschied auf mehrere Raten zwischen EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker und Premierministerin Theresa May.

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Brüssel/London – Der Brexit ist für kommende Woche voraussichtlich vom Tisch. Der EU-Gipfel einigte sich am Donnerstag auf zwei Optionen für eine kurze Verschiebung des britischen Austritts.

Sie laufen entweder auf einen geordneten Brexit im Mai hinaus oder verlangen von Großbritannien im April eine Weichenstellung in Sachen EU-Austritt, bei der ein sofortiger ungeordneter Austritt ebenso möglich wäre wie ein noch längerer oder gar dauerhafter Verbleib in der EU.

OPTION 1: Geordneter Brexit vor der Europawahl im Mai

Die EU gewährt eine Verschiebung des Brexits bis zum 22. Mai. Voraussetzung ist, dass das Unterhaus in der kommenden Woche dem mit der EU ausgehandelten Austrittsabkommen noch zustimmt. Eine Hürde für den Plan ist Unterhaussprecher John Bercow. Er hatte am Montag eine erneute Abstimmung über den Austrittsvertrag abgelehnt, weil das Parlament nicht zweimal über dieselbe Vorlage befinden könne.

Der Gipfel sagte May nun zu, Mitte März von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker gemachte Zusicherungen zum Brexit nochmals formal zu billigen. Diese rechtliche Aufwertung könnte laut EU-Diplomaten ausreichen, um eine nochmalige Abstimmung in London zu rechtfertigen, weil es sich dann nicht mehr um den exakt gleichen Deal handelt. Allerdings: Die bisherigen Abstimmungen galten auch unterschiedlichen Varianten des im Prinzip gleichen Abkommens.

Ziel der Verlängerung in diesem Szenario wäre es, Großbritannien genug Zeit dafür zu geben, die Vereinbarungen im Austrittsvertrag in nationales Recht umzusetzen. Das Vereinigte Königreich würde dann am 22. Mai in einem geordneten Verfahren aus der EU austreten. Großbritannien bliebe danach noch bis Ende 2020 Mitglied des EU-Binnenmarkts und der Zollunion.

OPTION 2: Das Unterhaus lehnt den Austrittsvertrag erneut ab

Sollte das Unterhaus den Austrittsvertrag erneut ablehnen, ist der Stichtag der 12. April. Vor diesem Termin müsste Großbritannien "Angaben zum weiteren Vorgehen" machen, heißt es in den Gipfelschlussfolgerungen. Konkret geht es um die Entscheidung, ob das Vereinigte Königreich an der Europawahl teilnimmt oder nicht. Daraus ergeben sich verschiedene Möglichkeiten:

  • OHNE EUROPAWAHL KÄME DER UNGEORDNETE BREXIT

Großbritannien würde bei einer Entscheidung gegen die Abhaltung einer Europawahl am 12. April aus der EU austreten. Es wäre dann schlagartig nicht mehr Mitglied des Binnenmarkts und der Zollunion, Beziehungen aus 46 Jahren EU-Mitgliedschaft würden schlagartig gekappt. Das hätte weitreichende Folgen für den Reiseverkehr und die Wirtschaftsbeziehungen. Die EU bereitet deshalb seit Monaten Notfallpläne vor.

  • TEILNAHME AN EUROPAWAHL UND WEITERE VERSCHIEBUNG

Die Briten halten wie die anderen 27 EU-Staaten bis zum 26. Mai Europawahlen ab, was May bisher strikt ablehnt. Die EU würde bei einer Wahlteilnahme über eine weitere Verschiebung entscheiden. Wie lange diese dauern würde, ist unklar. Die EU-Kommission hatte diese Woche eine Verschiebung bis "mindestens" Ende 2019 empfohlen, wenn der Termin nach der Europawahl liegt. Der Zeitraum könnte demnach verkürzt werden, "wenn vor seinem Auslaufen eine Lösung gefunden wird".

  • ZWEITES REFERENDUM

Bei einem anhaltenden Streit über den Brexit-Kurs in Großbritannien könnte neben Neuwahlen für den Fall einer langen Verschiebung auch ein zweites Referendum über den EU-Austritt an Unterstützern gewinnen. Die oppositionelle Labour-Partei sieht eine erneute Volksabstimmung schon jetzt als möglichen Ausweg. Das Unterhaus hatte dies vergangene Woche zwar klar abgelehnt, die Labour-Abgeordneten beteiligten sich jedoch nicht. Für die Vorbereitung eines zweiten Referendums wären laut Experten fünf bis sechs Monate nötig.

  • RÜCKNAHME DES AUSTRITTSANTRAGS

Für London besteht bis zum Austrittsdatum darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, den Brexit-Antrag ohne Zustimmung der EU einseitig zurückzunehmen. Das bestätigte der Europäische Gerichtshof im Dezember. May warnt aber vor "katastrophalen" Folgen für die britische Demokratie, wenn das Brexit-Referendum von 2016 missachtet würde. Eine im Februar gestartete britische Onlinepetition zur Brexit-Rücknahme hatte bis Freitag aber bereits mehr 2,2 Millionen Unterstützer. (APA, 22.3.2019)