Wien/Toulouse – Für den Staatsanwalt, der in der Causa Eurofighter Ermittlungen gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeleitet hat, ohne dass dieser davon verständigt wurde, könnte sein Vorgehen nun Konsequenzen haben. "Die Verfahrensführung wird durch die zuständige Disziplinarbehörde und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt strafrechtlich geprüft", teilte der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Michael Klackl, am Mittwoch mit.

Gegen den betreffenden Staatsanwalt – er ist mittlerweile nicht mehr für die Eurofighter-Verfahren zuständig – sind bereits Untersuchungen in Richtung Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses anhängig. Er steht ihm Verdacht, der Amtsverschwiegenheit unterliegende Informationen aus dem Eurofighter-Akt weitergegeben zu haben.

Eine Million Euro

Der ursprünglich für die strafrechtliche Aufarbeitung des Eurofighter-Komplexes zuständige Ankläger hatte im November 2011 gegen Grasser zu ermitteln begonnen. Es ging um den Verdacht, Grasser habe im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Finanzminister von einem Liechtensteinischen Fonds, der dem Eurofighter-Hersteller EADS zuzurechnen sei, eine Million Euro überwiesen bekommen. Der Verdacht gründete sich auf die Mail eines Managers aus dem Jahr 2009, wobei sich dieser auf einen namentlich nicht genannten Informanten bezog.

Im April 2013 brach der Staatsanwalt die Ermittlungen ab, obwohl ein solcher Schritt laut Strafprozessordnung an sich nur dann vorgesehen ist, wenn der Beschuldigte flüchtig oder unbekannten Aufenthalts ist. "Beides wird man bei Grasser wohl kaum annehmen können", meinte dazu am Mittwoch dessen Rechtsbeistand Manfred Ainedter. Weit mehr irritiert zeigt sich Ainedter darüber, dass Grasser bis vor kurzem von den gegen ihn geführten Ermittlungen gar nichts wusste: "Die Konsequenz daraus ist, dass Grasser im Eurofighter-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat. Hätte er gewusst, dass er als Beschuldigter geführt wird, hätte er ein Entschlagungsrecht gehabt. Er hätte nicht aussagen müssen. Grasser wurde um sein Entschlagungsrecht gebracht."

Offenes Verfahren "entdeckt"

Das abgebrochene, aber nach wie vor offene Grasser-Verfahren – es wurde formal nie eingestellt – wurde mehr oder weniger zufällig entdeckt, als Ende 2018 eine bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätige Oberstaatsanwältin den Eurofighter-Akt übernahm und auf die Grasser betreffende Verdachtslage stieß, wie die "Presse" am vergangenen Wochenende aufdeckte. Der Mann, auf dessen Mail hin das Verfahren gegen Grasser in Gang gekommen war, wurde Informationen der APA zufolge bis zum heutigen Tag nicht als Zeuge vernommen.

Im Hinblick auf die lange, ergebnislose Verfahrensdauer hat Ainedter zwischenzeitlich die Einstellung des Verfahrens beantragt. "Nachforschungen der Nationalbank haben ergeben, dass es den behaupteten Zahlungsfluss auf das Grasser zugeordnete Konto nicht gegeben hat", sagt er. Laut WKStA-Sprecher René Ruprecht wurde der Einstellungsantrag samt einer Stellungnahme der WKStA dem Wiener Landesgericht für Strafsachen übermittelt, wo nun darüber entschieden werden muss.

Ainedter kündigt Einspruch an

Dem Verfahren gegen den Staatsanwalt wird sich Grasser vermutlich als Privatbeteiligter anschließen, kündigt Ainedter an. Überdies will Ainedter einen Einspruch wegen Rechtsverletzung machen, "weil Gesetze zulasten von Grasser mehrfach unrichtig ausgelegt, um nicht zu sagen gebrochen wurden". Außerdem werde "die Verjährung zu prüfen sein", gibt Ainedter zu bedenken, dem zufolge die Ermittlungen gegen Grasser in formaler Hinsicht inzwischen in Richtung Bestechlichkeit laufen. (APA, 20.3.2019)