Wien – Auf heute, Dienstag, den 12. März, fällt ein wichtiger Stichtag für die EU-Wahl Ende Mai: So müssen in Österreich lebende EU-Ausländer mit hiesigem Hauptwohnsitz sichergestellt haben, dass sie in der Europa-Wählerevidenz ihrer Gemeinde eintragen sind, wenn sie am Wahltag hierzulande ihre Stimme abgeben wollen – ansonsten gibt es nun die letzte Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag per Fax oder E-Mail zu stellen.

Grundsätzlich können diese EU-Bürger selbst entscheiden, ob sie die österreichischen EU-Kandidaten oder jene ihres Herkunftslandes wählen wollen. Sobald sie hierzulande für die Europa-Wahlen eingetragen sind, wird per Datenaustausch sichergestellt, dass diese Wahlberechtigten nicht zweimal ihre Stimme abgeben können, erklärt man im Innenministerium.

Allein bei Doppelstaatsbürgern ist eine akribische Kontrolle nicht möglich: Weil diese Wahlberechtigten keinen Antrag auf Eintrag in die Europa-Wählerevidenz stellen brauchen, wäre es nicht möglich, dass sie die Behörden von einer zweiten Stimmabgabe systematisch abhalten, heißt es.
Foto: APA / Herbert Neubauer

Allein bei Doppelstaatsbürgern sei eine akribische Kontrolle nicht möglich: Weil diese Wahlberechtigten keinen Antrag auf Eintrag in die Europa-Wählerevidenz stellen brauchen, wäre es nicht möglich, dass sie die Behörden von einer zweiten Stimmabgabe systematisch abhalten, heißt es. Allerdings stehen auf derartige "Fälschungen bei einer Wahl" einkommensabhängige Pönalen, die sich bis zu Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten auswachsen können.

Fall di Lorenzo lässt grüßen

In Deutschland kam im Zuge der letzten EU-Wahl etwa Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo ins Gerede, weil er in einer Talkshow erzählt hatte, dass er einmal als italienischer Staatsbürger im Konsulat in Hamburg, ein zweites Mal als Bundesbürger in einer Hamburger Grundschule gewählt habe. Prompt erstattete die AfD gegen ihn Anzeige – und erst Monate später wurde von der Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, nachdem Lorenzo der Zahlung "eines namhaften Betrages" zugestimmt hatte.

Mit heute, 12. März, beginnt auch die Wahlkampfkostenbegrenzung für die Parteien zu laufen, die gemäß einem von Türkis-Blau eingebrachten Antrag im Parlament nun wohl bald 7.140.000 Euro ausmachen wird, wie Politologe Hubert Sickinger vorrechnet. Obwohl ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl die Obergrenze von sieben Millionen mit 13 bzw. 10,7 Millionen gesprengt haben, ziehen solche Gesetzesüberschreitungen bloß Geldbußen nach sich. Sickinger rechnet im aktuellen Wahlkampf aber nicht mit Überschreitungen des Limits – "weil die EU-Wahl für die Parteien 'second-order elections' sind". (Nina Weißensteiner, 12.3.2019)