Landwirtschafskammer-Präsident Josef Moosbrugger, Umweltministerin Elisabeth Köstinger, Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP) und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein präsentierten Maßnahmen.

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Verhaltenskodex, Ratgeber und eine Gesetzeserweiterung sollen in Zukunft für ein "Miteinander" von Almwirtschaft und Tourismus ermöglichen.

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Wien – Seit dem Urteil, das einen Landwirt zu einer Schadenersatzzahlung in sechsstelliger Höhe verpflichtet, weil eine deutsche Touristin vor fünf Jahren auf einer Gemeindestraße im Tiroler Pinnistal von seinen Kühen zu Tode getrampelt wurde, ist die Bauernschaft in Aufruhr. So wird beispielsweise vom "Ende der Almwirtschaft" gewarnt, sollte dieses (nicht rechtskräftige) Urteil Schule machen. Das Gericht sah den Bauern in der Pflicht, die Kühe an der stark frequentierten Stelle einzuzäunen.

Der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) sprach gar von einem "Fehlurteil". So weit geht Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) nicht. Zum konkreten Fall will er sich nicht äußern. Sehr wohl aber hat er Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Justizminister Josef Moser (ÖVP) angewiesen, ein Maßnahmenpaket zu schnüren.

Am Montag wurde nun präsentiert, was sich ändern soll: Unter dem Motto "Aktionsplan für sichere Almen" sollen vier Punkte abgearbeitet werden, die das "Miteinander von Almwirtschaft und Tourismus" sicherstellen sollen, wie der Kanzler es formulierte. Der Tenor: Nicht nur die Bauern, auch die Wanderer sollen in Verantwortung genommen werden, wenn sie auf Almen unterwegs sind. Ein Verhaltenskodex, der bis Mitte April nach dem Vorbild der "Zehn Fis-Regeln" für das Verhalten im alpinen Raum ausgearbeitet wird, soll Wanderern eine Anleitung geben.

Kein Hundeverbot

Verstößt ein Wanderer gegen eine dort festgeschriebene Regel, werde das künftig "auch Konsequenzen haben", sagte Kurz. Das soll eine Gesetzesänderung im Bereich der Tierhalterhaftung sicherstellen, kündigte Köstinger an. Die genaue Formulierung liegt noch nicht vor, ein Entwurf soll in den nächsten Wochen in Begutachtung gehen, um beim Saisonstart im April bereits gerüstet zu sein. Was genau im Kodex geregelt sein soll, steht noch nicht fest. Ein generelles Hundeverbot schloss Köstinger aber aus.

Zusätzlich soll ein Ratgeber Empfehlungen liefern, wie Viehhalter Vorkehrungen zur Verhinderung von solchen Fällen treffen können. Die Landwirtschaftskammer soll außerdem gemeinsam mit den Bundesländern eine Evaluierung der bestehenden Versicherungslösungen durchführen und Modelle für eine einheitliche Vorgehensweise erarbeiten.

Josef Moosbrugger, Präsident der österreichischen Landwirtschaftskammer, gab sich überzeugt, dass mit dem Aktionsplan "eine Grundlage geschaffen wird, dass Rechtssicherheit für die Zukunft besteht". Dadurch werde gewährleistet, dass Almen nicht zugesperrt werden, sondern weiterhin zugänglich seien. (Vanessa Gaigg, 11.3.2019)