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Trumps Ex-Anwalt Michael Cohen verklagt die Firma des Präsidenten auf einen Millionenbetrag.

Foto: AP / J. Scott Applewhite

Washington – Der frühere persönliche Anwalt von US-Präsident Donald Trump, Michael Cohen, verklagt die Trump-Organisation auf Zahlung von rund 1,9 Millionen Dollar (1,68 Mio. Euro) Anwaltskosten. Nach der am Donnerstag bei einem Gericht im US-Staat New York eingereichten Klage handelt es sich dabei um Ausgaben, die Cohen für seinen Rechtsbeistand in zahlreichen Anhörungen und Verfahren aufwenden musste.

Cohens Anwälte werfen der Trump-Organisation Vertragsbruch vor. Sie argumentieren, die Trump-Organisation habe im Juli 2017 vereinbart, die Kosten für Cohens Anwälte bei den diversen Untersuchungen zu übernehmen.

Die Trump-Organisation umfasst die verschiedenen Unternehmen der Firmengruppe. Mit seinem Amtsantritt im Jänner 2017 zog sich der Präsident zwar aus der Führung zurück, die er seinen beiden ältesten Söhnen überließ – allerdings ist die Trump-Organisation noch immer in seinem Besitz.

Drei Jahr Haft für Cohen

Cohen hat sich von Trump abgewandt und vor Gericht und dem US-Kongress schwere Vorwürfe gegen den Präsidenten erhoben. Im vergangenen Jahr hatte sich Cohen selbst vor Gericht wegen mehrerer Vergehen schuldig bekannt, unter anderem wegen einer Falschaussage vor dem Kongress und wegen Verstößen gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung. Bei letzterem handelte es sich um Schweigegeldzahlungen, die Cohen nach eigener Aussage im Auftrag von Trump ausgeführt hatte. Im Dezember wurde der Ex-Anwalt zu drei Jahren Haft verurteilt, die er im Mai antreten soll.

In der Klage heißt es nun, trotz der Vereinbarung weigere sich die Trump-Organisation seit Mai vergangenen Jahres, Cohens Anwaltskosten zu bezahlen. Die offenen Rechnungen und damit zusammenhängende Kosten summierten sich auf etwa 1,9 Millionen Dollar. Durch den Vertragsbruch sei Cohen zudem weiterer Schaden entstanden, den die Trump-Organisation ebenfalls erstatten müsse. Die endgültige Summe solle bei dem Gerichtsverfahren bestimmt werden. (APA, 7.3.2019)