Die Regierung hat ihre – nach wie vor wenig konkreten – Vorstellungen über eine präventive Sicherungshaft für Asylwerber präsentiert. Demnach soll das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) Asylwerber in Haft nehmen können, bei denen sich der Beamte denkt, die könnten gefährlich werden. Nach 48 Stunden muss ein Richter prüfen.

Konkrete Kriterien für die Haftverhängung wurden nicht genannt. Innenminister Kickl behauptet nur: "Wenn jemand sagt, er will allen Ungläubigen die Köpfe abschneiden, dann reicht das für U-Haft nicht aus."

Bundeskanzler Sebastian Kurz: Alles stehe im Einklang mit österreichischen Gesetzen, mit der Menschenrechtskonvention und dem EU-Recht.

Da ist nur eine winzige Kleinigkeit, nämlich das Verfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit. Es sieht zwar auch diverse Haftgründe vor, aber eben keine präventiven wegen "Gefahr für die nationale Sicherheit". Das müsste man erst hineinschreiben (und höchstwahrscheinlich für alle, nicht nur Asylwerber). Das ist ein Faktum der österreichischen Situation – was immer jene Staaten angeht, die die berühmte EU-Richtlinie über Sicherheitshaft im Fall von Abschiebungen bereits umgesetzt haben.

Für die Verfassungsänderung braucht man die Opposition. Wird die SPÖ, werden die Neos unter dem Druck des Regierungsspins und der "Krone" umfallen? (Hans Rauscher, 6.3.2019)