Gegen die Salzburger Stromautobahn hatten viele etwas einzuwenden.

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Mit einer Verfahrensdauer von 77 Monaten zählt das Vorhaben zu den am längsten geprüften Infrastrukturprojekten Österreichs.

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Salzburg – Nach mehreren Beschwerden und Einsprüchen hat das Bundesverwaltungsgericht in Wien am Dienstag den Bau der 380-kV-Leitung durch Salzburg abgesegnet. Mit einer Verfahrensdauer von 77 Monaten zähle das Vorhaben zu den am längsten geprüften Infrastrukturprojekten Österreichs, teilte die Austrian Power Grid, der nationale Netzbetreiber, mit. Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rund 800 Millionen Euro.

Jahrelang zog sich der Streit um die Stromautobahn. Die Gegner der Freileitung wollten zumindest Teile der Stromautobahn als Kabel in der Erde. Der Projektbetreiber, die Verbund-Tochter APG Austrian Power Grid (APG), pochte auf deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit.

Mit dem Bau der Salzburg-Leitung soll die letzte Lücke im 380-kV-Ring Österreichs geschlossen werden. Die geplante Stromleitung ist 113 Kilometer lang und verläuft zwischen Elixhausen im Flachgau und Kaprun im Pinzgau. "Mit den Vorbereitungen für den Bau werden wir so rasch wie möglich starten. Mit einem Baubeginn ist voraussichtlich im Herbst zu rechnen", sagte APG-Sprecherin Elke Koch zum STANDARD.

Schmerzensthema

Der Streit um die Stromautobahn ist auch ein grünes Schmerzensthema. Die ehemalige Salzburg Landesparteichefin Astrid Rössler trat im Wahlkampf 2013 mit dem Versprechen an, dass die Leitung nie kommen würde. Als Umweltlandesrätin musste sie den Bau im Dezember 2015 schließlich bewilligen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat den positiven Bescheid des Landes nun bestätigt – und damit die Beschwerden der zahlreichen betroffenen Gemeinden, Bürgerinitiativen und Privatpersonen abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren keine Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt, die schwerer wiegen würden als bereits im UVP-Verfahren berücksichtigt. Einige Auflagen wurden allerdings abgeändert, angepasst oder ergänzt.

Die Freileitungsgegner geben sich trotzdem nicht geschlagen. Sie wollen sich nun an den Verfassungsgerichtshof wenden. Ihrer Meinung nach sei das Land für die Genehmigung nicht allein zuständig, da die Leitung mehrere Bundesländer betreffe. Die Zuständigkeitsfrage soll der Verfassungsgerichtshof klären. (Stefanie Ruep, 5.3.2019)