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Autofahren wird teurer: Ab 2021 wird für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe der WLTP-Zyklus herangezogen. Eine fällige Neuregelung wird hoffentlich schlau und übersichtlich.

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Derzeit werden die neuen Verbrauchswerte nach dem WLTP-Prüfzyklus auf den alten NEFZ umgerechnet. Daraus wird dann die Normverbrauchsabgabe (NoVA) bestimmt. Der Umrechnungsmodus wurde so gewählt, dass sich in der Regel eine etwas höhere Einstufung bei der NoVA als früher ergibt. Eine kleine Steuererhöhung im Handumdrehen.

Weiter dreht sich die Steuerschraube, wenn nur mehr der WLTP-Zyklus herangezogen wird, was spätestens 2021 der Fall sein wird, weil dann die Autohersteller nicht mehr verpflichtet sind, auf NEFZ umgerechnete Werte anzugeben. Die Autofahrerklubs werden wohl rechtzeitig in Kampfstellung gehen, um einer saftigen Steuererhöhung wenigstens die Spitze zu nehmen.

Versicherungssteuer

Nicht nur von außen droht Ungemach. Die Autofahrer haben sich selbst in den vergangenen Jahren eine kräftige Erhöhung der jährlichen Kfz-Steuer vulgo motorbezogene Versicherungssteuer verpasst, indem sie immer leistungsstärkere Autos kaufen, zum Teil, weil auch gar keine wirklich schwachen Autos mehr angeboten werden.

Für engagierte Umweltschützer und -schützerinnen mögen das erfreuliche Ereignisse sein, zumal sie den Spaß am eigenen Vehikel etwas drosseln. Manchen ist das aber schlichtweg egal, weil sie genug Geld haben und folglich auch ihr Verhalten nicht ändern.

Zu hoffen wäre aber, dass die fällige Neuregelung der Normverbrauchsabgabe doch schlau und übersichtlich wird – samt den dazugehörigen auch davon abhängigen steuerlichen Nebenschauplätzen wie der Sachbezugsregelung für privat genutzte Dienstwagen. (Rudolf Skarics, 10.3.2019)