Der vom Presserat beanstandete Kurzkommentar in der Salzburg-"Krone".

Foto: Faksimile Salzburg-Krone

Wien – Die Salzburger Ausgabe der "Kronen Zeitung" hat nach Ansicht des Österreichischen Presserats im Juli 2018 mit einem Kommentar afrikanische Flüchtlinge diskriminiert und so gegen den Ehrenkodex der österreichischen Presse verstoßen.

Der Kommentar "Der Staat und der Terror" unter dem Kolumnentitel "Jedermann in Salzburg" im O-Ton:

Jedermann in Salzburg . . . fühlt sich in gewissen Gebieten schon als Fremder im eigenen Land. Die Gegend an der Alpenstraße wäre ein gutes Beispiel: Da sind zahlreiche afrikanische Asylwerber auf der Straße zu sehen, meist nur junge Männer. Das kann ja auch ein Zufall sein.Auch wenn die karitativen Fans aufschreien: Die Migrationswelle hat den Terror in unser friedliches Land gebracht.Noch immer gibt es keinen genauen Überblick, wie viele Menschen von unklarer Identität sich im Land befinden und auch die Kosten für die sündteuren Quartiere (bestes Beispiel ist das Hotel "Kobenzl") werden verschleiert. Wer stoppt diese Entwicklung?

Ein Leser hat sich an den Presserat gewandt und kritisiert, dass der Kommentar die afrikanischen Asylwerber in Salzburg zu Unrecht mit Terror in Verbindung bringe. Die "Krone" machte laut Presserat von der Möglichkeit keinen Gebrauch, an dem Verfahren teilzunehmen.

Bei Kommentaren reiche die Meinungsfreiheit weit, betont der damit befasste Senat 3 des Pressrats. Aber: "Dennoch kann es auch in Kommentaren zu irreführenden Darstellungen oder Diskriminierungen von Personengruppen kommen."

"Irreführend und verzerrend"

Der "Krone"-Kommentar erklärt, dass Migration "den Terror in unser friedliches Land" gebracht habe. Der Presserat wendet ein: Auch wenn einige Personen in Österreich versucht hätten, sich dem sogenannten Islamischen Staat anzuschließen, sei es in Österreich bisher zu keinem einzigen islamistischen Terroranschlag gekommen. Die Darstellung im Artikel sei daher nach Meinung des Senats irreführend und verzerrend. Der Ehrenkodex aber verlange Gewissenhaftigkeit und Korrektheit in Wiedergabe von Nachrichten und Kommentaren als oberste Verpflichtung von Journalistinnen und Journalisten.

Der Kommentar bringe afrikanische Asylwerber aus Salzburg "in gewisser Weise pauschal" mit islamistischem Terrorismus in Verbindung. Er erwecke "zumindest unterschwellig den Eindruck, dass alle afrikanischen Asylwerber gefährlich sind", findet der Presserat.

Das komme einer Diskriminierung dieser Personengruppe gleich. Der Senat stellt den Verstoß gegen den Ehrenkodex fest und fordert die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig in der "Salzburg Krone Extra" bekanntzugeben. Was die "Krone" üblicherweise nicht tut – sie erkennt den Presserat (wie "Heute") nicht an. (red, 1.3.2019)