Die Regierungskoordinatoren Gernot Blümel (ÖVP) und Norbert Hofer (FPÖ) bei der Verkündung der Karfreitagslösung.

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Die Regierung hat ihre liebe Not mit dem Karfreitag. Besser gesagt: mit einer Neuregelung, seit der Europäische Gerichtshof die Gesetzeslage als diskriminierend erachtet hat. Die Koalition sah sich mit nicht unerheblichen Problemen bei einer Lösung der Materie konfrontiert. Doch so kompliziert kann eine Aufgabe gar nicht sein, dass dabei gleich so viel Murks herauskommt.

Zuerst verkündeten die Parlamentsklubs von ÖVP und FPÖ eine Einigung. Die sah vor, dass am Karfreitag alle einen halben Feiertag erhalten. Da nach dieser Regelung erst ab 14 Uhr frei sein sollte, wenn ohnehin schon viele Arbeitnehmer Dienstschluss haben, wurde schon über den neuen Viertelfeiertag gespottet. Der noch dazu ziemlich gewichtige Fragen aufwarf, beispielsweise betreffend Ladenöffnung oder Lkw-Fahrverbot am Karfreitag. Die bald wieder eingemottete Lösung krankte eindeutig daran, dass koalitionäre Besserwisser den Dialog mit den Glaubensgemeinschaften und dem ÖGB für entbehrlich hielten.

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Der Vorwurf einer Einschränkung der Religionsfreiheit war Türkis-Blau dann aber doch etwas unangenehm, immerhin wird der ÖVP-Chef gern als der neue Messias gepriesen. Es wurde folglich neu verhandelt. Zur Debatte stand plötzlich wieder ein Abtausch von Pfingstmontag gegen Karfreitag. Geworden ist es dann eine Regelung, nach der jeder einen Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag" erhält, der womöglich der Karfreitag ist. Allerdings wird in diesem Fall ein Urlaubstag verbraucht.

Protestanten sind somit die Verlierer dieser Regelung. Es sei denn, sie berufen sich auf die Kollektivverträge, laut denen sie am Karfreitag freihaben. Dieses Problem hat die Regierung nun auch erkannt. Und greift gesetzlich in den Generalkollektivvertrag ein. Ein gewagter Schritt, der nur allzu gut illustriert, welch hohen Preis die Koalition zur Vermeidung eines Feiertags zu zahlen bereit ist. (Andreas Schnauder, 26.2.2019)