Wien – Ein 35-jähriger Mann, der am 20. August 2018 in Wien-Meidling den neuen Freund seiner Noch-Ehefrau niedergestochen hatte, ist am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen wegen versuchten Mordes zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Der anklagekonforme Schuldspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Er hat meine Familie kaputt gemacht", sagte der Angeklagte in seiner Einvernahme. Er sei "in Rage" gewesen, "aber umbringen wollte ich ihn nicht". Auf die Frage, ob er schuldig sei, erwiderte er: "Ja und Nein. Ich wollte, dass wir wie zivilisierte Menschen reden. Aber er hat es nicht akzeptiert."

Die Frau des Angeklagten, mit der dieser fast 14 Jahre liiert gewesen war, wollte sich nach zehnjähriger Ehe scheiden lassen. Über Facebook hatte sie einen wesentlich jüngeren Mann kennengelernt. Bereits kurz nach dem ersten persönlichen Treffen wurde der 32-Jährigen klar, dass sie mit dem 24-Jährigen ein neues Leben beginnen wollte.

Aussprache in Meidlinger Gasthaus

Der Noch-Ehemann berief daraufhin in einem Gasthaus in Meidling ein sogenanntes Roma-Gericht – sämtliche Beteiligte gehören der Volksgruppe der Roma an – ein, an dem rund 50 Personen teilnahmen. Statt zu einer Einigung kam es zu Handgreiflichkeiten, weil nicht geklärt werden konnte, bei wem die drei ehelichen Kinder bleiben sollten und wer die Wohnung behalten durfte. Als sich das neue Paar verabschiedete, folgte der Noch-Ehemann den beiden.

Der Angeklagte behauptete, der 24-Jährige habe ihm auf der Straße zunächst einen Schlag auf die Nase versetzt und danach mit einem seiner Cousins gerauft: "Da habe ich mich daran erinnert, dass ich ein Messer eingesteckt hatte, und habe zugestochen. Umbringen wollte ich ihn nicht. Ich wollte ihn beleidigen."

Einer der insgesamt drei in den Rücken gesetzten Stiche ging in die Niere, ein zweiter eröffnete die Brusthöhle. Wie Gerichtsmediziner Wolfgang Denk darlegte, wurde der 24-Jährige schwer, aber dank rascher ärztlicher Versorgung nicht lebensgefährlich verletzt. Der Betroffene versicherte als Zeuge, er wäre nicht auf den Ehemann – die Scheidung ist offiziell nach wie vor nicht vollzogen – losgegangen. Auf der Straße sei "es (gemeint: die gegen ihn geführten Stichbewegungen, Anm.) einfach gleich passiert".

Über 30 Polizisten im Einsatz

Um die darauf folgende Massenschlägerei zu schlichten, war ein Großaufgebot der Polizei erforderlich. Fast drei Dutzend Beamte waren im Einsatz, um die Streitparteien zu trennen.

Bei der Strafbemessung wurden dem 35-Jährigen seine bisherige Unbescholtenheit, sein Tatsachengeständnis sowie der Umstand mildernd angerechnet, dass er sich drei Stunden nach der Tat selbst der Polizei gestellt hatte. Der Nebenbuhler, der mit der 32 Jahre alten Frau inzwischen in Frankreich lebt, bekam eine finanzielle Wiedergutmachung in Höhe von 4.390 Euro zugesprochen. Verteidiger Herbert Wabnegg erbat Bedenkzeit. (APA, 26.2.2019)