Der Untreueprozess gegen den früheren Kärntner Finanzlandesrat Harald Dobernig wurde verschoben, der Angeklagte erschien nicht zur Verhandlung, sondern im Krankenhaus.

Foto: APA/Eggenberger

Klagenfurt – Es geht um eine scheinbare Nichtigkeit: bunte Schals, die als Werbegeschenke im Kärntner Landtagswahlkampf 2009 verteilt wurden. Dass diese winterlichen Halswärmer nun Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sind, hat mit einer Praxis ehemaliger Kärntner FPÖ- und BZÖ-Politiker zu tun, die Accessoires wie diese Schals – so sieht es die Staatsanwaltschaft – zwar zur Wahlwerbung für das BZÖ verwendeten, abgerechnet sei aber mit Landes-, also Steuergeld worden. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft spricht von Untreue.

Prozessende nach zwei Minuten

Nach einem ähnlichen Muster wurde auch die BZÖ-Wahlkampfbroschüre abgerechnet und vom Gericht entsprechend geahndet: Führende Kärntner Blaue und spätere BZÖ-Politiker, darunter auch der Intimus des verstorbenen Landeshauptmanns Jörg Haider, Ex-Finanzlandesrat Harald Dobernig, wurden verurteilt.

Dieser muss sich jetzt auch wegen dieser Schals verantworten. Es geht um rund 26.000 Euro. Am Mittwoch sollte verhandelt werden, aber Dobernig erschien nicht. Er liege im Krankenhaus, sagte sein Rechtsanwalt Leopold Wagner, der ebenso wie das Gericht von Dobernigs Absenz überrascht war. Die Verhandlung wurde nach zwei Minuten vertagt.

Eigentlich hätte ja eine ganze Kiste an Utensilien und Werbegeschenken, die die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) untersucht hatte, behandelt werden – darunter Uhren oder ein Neujahrsempfang. Strafrechtlich relevantes wurde aber nicht entdeckt, es fehlten auch entsprechende Beweise. Blieben also die Schals. Der Strafrahmen der angeklagten Schadenssumme liegt bei maximal drei Jahren Haft.

Schon zweimal verurteilt

Dobernig wurde bereits zweimal wegen Untreue verurteilt, zuletzt im März vergangenen Jahres wegen seiner Beteiligung an der Finanzierung der BZÖ-Wahlbroschüre, für die er vier Monate bedingte Haft erhielt. Ein zweites Mal in einem Gerichtsverfahren zur sogenannten Birnbacher-Affäre, wo es um ein überhöhtes Honorar für ein Schmalspurgutachten des Gutachters Dietrich Birnbacher gegangen war.

Dobernig hatte sich in der Endphase des Prozesse geständig gezeigt. Die Befürwortung des teuren Gutachtens sei nicht im öffentlichen Interesse gewesen, sondern ausschließlich im Interesse des damaligen Landeshauptmanns Haider, sagte er. Es ging um den Vorwurf der Parteienfinanzierung. Dobernig erhielt zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt.

Dobernig will Schaden wiedergutmachen

Dobernigs Anwalt sagte am Mittwoch der APA, er habe Dobernig schon in den vergangenen zwei Tagen nicht erreichen können, eigentlich sei mit ihm vereinbart gewesen, dass er vor Gericht erscheinen und Verantwortung für die ihm angelasteten Dinge übernehmen werde. Auch für den dem Land entstandenen Schaden von 26.000 Euro werde er aufkommen, kündigte der Anwalt an.

Die Verhandlung soll am 27. Februar nachgeholt werden – sofern Dobernig bis dahin wieder verhandlungsfähig ist. (Walter Müller, 20.2.2019)