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Hinweise auf neonazistische Wiederbetätigung könnten durch die Überlastung der Meldestelle verjähren

Foto: DPA/Woltas

Eine Zeugenaussage im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre führt nun zu einer Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Konkret geht es um die NS-Meldestelle, die im Extremismusreferat des Verfassungsschutzes angesiedelt ist. Referatsleiterin Sibylle G. war vergangene Woche im U-Ausschuss zu Gast und schilderte einen drastischen Ressourcenmangel in ihrem Ressort.

Das BVT war zeitweise mit "600 Hinweisen im Rückstand", wodurch "die Gefahr von Verjährungen auch sehr, sehr groß war", sagte G. laut einem vorläufigen Protokoll, das dem STANDARD vorliegt. Teilweise war es sogar zu Verjährungen gekommen. G. habe mehr Ressourcen angefordert, diese jedoch nicht erhalten.

Abarbeiten von Meldungen

Die Grünen wollen nun im Bundesrat, unterstützt von der SPÖ, eine parlamentarische Anfrage dazu einbringen. Sie wollen von Innenminister Kickl erfahren, welche Schritte er zum Abarbeiten der Meldungen unternommen hat und ob es beispielsweise eine "Erstsichtung" gibt, um besonders drastische Fälle prioritär zu behandeln.

"Handfester Skandal"

Die Meldestelle für NS-Wiederbetätigung ist eine der wichtigsten Einrichtungen im Kampf gegen Rechtsextremismus. Bürger können dort anonym möglicherweise strafbare Postings, Äußerungen oder sonstige Vorfälle melden. "Wenn Hinweise nicht bearbeitet werden, dann führt das zu einer Senkung der Fallzahlen und der Vorfälle in der Statistik. Das hat direkte Auswirkung auf die Wahrnehmung der Häufigkeit. Wenn durch Nicht-Bearbeitung Taten verjähren sollten, ist das ein handfester Skandal", sagt die grüne Bundesrätin Ewa Dziedzic. Das bedeute nämlich, "dass es in Österreich bei NS-Wiederbetätigung Narrenfreiheit, verursacht durch Ressourcenknappheit, gibt". (fsc, 19.2.2019)