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Das Innenministerium geht davon aus, dass sich in den vergangenen Jahren rund 320 aus Österreich stammende Personen der Terrororganisation IS angeschlossen haben. 100 dürften noch in Syrien sein.

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Donald Trump sorgt für rauchende Köpfe. Seit der US-Präsident am Wochenende die europäischen Staaten aufgefordert hat, rund 800 IS-Kämpfer zurückzunehmen und vor Gericht zu stellen, wird in der EU intensiv über den Umgang mit den potenziellen Terroristen diskutiert. Die erwähnten IS-Kämpfer sowie deren Frauen und Kinder befinden sich in kurdischen Gefängnissen und Lagern im Norden Syriens.

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Die Trump'sche Forderung war am Montag auch beim EU-Außenministertreffen in Brüssel Thema. Ob einem das gefalle oder nicht, die EU müsse dazu eine Haltung definieren, sagte der slowakische Außenminister Miroslav Lajcák. Deutschlands Außenminister Heiko Maas zeigte sich skeptisch. Eine Rückkehr sei nur möglich, wenn sichergestellt sei, dass es in Deutschland zu einem Verfahren und zur U-Haft komme, die dafür nötigen Informationen seien aber nicht gewährleistet.

Wer ist der Ansprechpartner?

Auch in Österreich wird das Thema wie eine heiße Kartoffel zwischen Innen-, Außen- und Justizministerium herumgereicht. Für den Austausch mit ausländischen Stellen wäre das Außenamt zuständig. Theoretisch. Wie groß ein solcher im Fall der kurdischen Truppen in der Praxis ist, darüber hält sich das Ministerium bedeckt.

Eine Sprecherin erklärte auf Anfrage lediglich, die "konsularische Schutzpflicht" komme nur infrage, wenn klar sei, dass es sich um österreichische Staatsbürger handle und es auf der anderen Seite einen "staatlichen Ansprechpartner" gebe, was auf die Kurden aber nicht zutrifft.


Die EU-Staaten sind unterschiedlich stark von der Foreign-Fighter-Problematik betroffen.
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Aktuell ist lediglich die Familie einer 20-jährigen Österreicherin an das Außenressort mit dem Wunsch einer Rückkehr der Tochter herangetreten. Die Frau, die sich in kurdischer Haft befindet, bekam ein Kind von einem afghanischen IS-Kämpfer. Laut Außenamt werde die Rückholung geprüft, es gehe auch um das Kindeswohl. Ministerin Karin Kneissl sagte in Brüssel: "Es gilt, jede einzelne Biografie klar anzusehen."

Wie der Politologe Thomas Schmidinger, der im Jänner kurdische Gefangenenlager besuchte, am Dienstag im Ö1-Morgenjournal erklärte, dürfte es aber noch zwei bis drei weitere Fälle geben. Im letzten vom IS gehaltenen Dorf hätten mindestens zwei Österreicherinnen mit drei Kindern gelebt, eventuell noch eine dritte Frau mit Kind, so Schmidinger.

"Nach den dortigen Regeln"

Der Generalsekretär im Innenministerium, Peter Goldgruber, sagte am Montag im Ö1-Mittagsjournal, man wolle niemanden leichtfertig zurückholen, die betroffenen Personen sollten "nach den dortigen Regeln zur Verantwortung" gezogen werden. Was er damit in Nordsyrien meint, blieb offen.

Ähnlich äußerte sich auch Kanzler Sebastian Kurz in der "Kleinen Zeitung": "Ich sehe das wie Frankreich, Dänemark und die Briten. Nämlich, dass der Schutz unserer eigenen Bevölkerung oberste Priorität hat, insbesondere vor Personen, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben." Allerdings, das räumte auch der ÖVP-Chef ein: Prüfungen in den Krisengebieten seien nur eingeschränkt möglich.

Internationale Haftbefehle ausgegeben

Das Justizministerium erklärte auf Anfrage, man sei immer dann zuständig, wenn eine nach nationalem oder internationalem Haftbefehl gesuchte Person in Österreich oder einem anderen EU-Land aufgegriffen werde. Mit anderen Worten: In diesen Fällen wird jedenfalls in Österreich ein Verfahren abgehalten.

Laut dem Europarechtler Walter Obwexer gibt es dazu gar keine Alternative. Zudem sei die Republik auch immer dann verpflichtet, Österreicher zurückzunehmen, wenn diese einen Antrag auf Hilfe stellen. In solchen Fällen könne man beispielsweise mit dem Internationalen Roten Kreuz zusammenarbeiten.

300 Verfahren jährlich

Das Justizressort betont, dass man selbst keine Fahndungsmaßnahmen ergreife, das sei Sache des Innenressorts. Pro Jahr werden rund 300 Verfahren nach den verschiedenen Terrorparagrafen eingeleitet. Anklage wurde im Vorjahr 46-mal erhoben, in 39 Fällen kam es zuletzt zu Verurteilungen. Die große Kluft zwischen Verfahren und Verurteilungen bedeutet aber nicht, dass es so oft zu Freisprüchen kommt. Ist ein Verdächtiger nicht auffindbar, weil er beispielsweise nach Syrien gereist ist, wird das Verfahren vorübergehend ausgesetzt.

Wie häufig Verdächtige in Untersuchungshaft kommen, kann das Justizministerium nicht auf Knopfdruck sagen. Ob U-Haft verhängt werde, hänge, wie bei allen anderen Verfahren, vom Einzelfall ab. So mache es beispielsweise einen Unterschied, ob jemand an Kampfhandlungen teilgenommen oder sich als Ehefrau einem IS-Kämpfer angeschlossen habe.

320 Personen bekannt

Für die Überwachung potenzieller Gefährder ist aber nicht die Justiz, sondern das Innenressort, konkret der Verfassungsschutz zuständig. Laut einem Sprecher ist das Bild seit 2017 relativ unverändert. Insgesamt sind den Behörden 320 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind aber nur 30 Prozent österreichische Staatsbürger, 40 Prozent sind Russen, der Rest verteilt sich auf andere Länder.

60 Personen konnten an der Ausreise gehindert werden, weitere 60 dürften ums Leben gekommen sein. "Wobei es natürlich schwierig ist, gesicherte Informationen in der Region zu bekommen", wie der Sprecher betont. Aktuell geht man davon aus, dass sich noch etwa 100 Personen in "Jihad-Gebieten" aufhalten.

Gegen all diese Menschen wurden Ermittlungsverfahren wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung eingeleitet. Ihnen einfach die Staatsbürgerschaft abzuerkennen ist übrigens nicht möglich, sofern sie dann staatenlos werden. Lediglich wenn jemand Doppelstaatsbürger ist, könnte ein Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. (Günther Oswald, 18.2.2019)