So soll der Heumarkt dereinst aussehen, wenn es nach Michael Tojner und seiner Wertinvest geht.

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Wien – Stop and go heißt es beim umstrittenen Wiener Heumarkt-Projekt von Investor Michael Tojner beziehungsweise seiner Wertinvest. Die hatte eine freiwillige Prüfung beantragt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist – diesen Antrag auf Feststellung hat Tojner nun wieder zurückgezogen. Denn: Die erste Instanz hat das verneint und damit die Rechtsansicht Tojners und seiner Juristen bestätigt. Aber das Bundesverwaltungsgericht, das derzeit am Zug ist, wollte nun eine Einzelfallprüfung durchführen.

Der Wiener Unternehmer will das Areal beim Wiener Konzerthaus neu bebauen, unter anderem mit einem Hochhaus, das allerdings den Status von Wien als Unesco-Weltkulturerbe wackeln lässt. Quasi um den Gegnern den Wind aus den Segeln zu nehmen und vorzubauen, wollte Tojner freiwilligerweise vorweg rechtlich abklären lassen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Projekt nötig sei – er und seine Juristen sind der Ansicht, dass dem nicht so ist. Er habe das getan, um "vertiefte Rechtssicherheit" für sein Projekt zu erlangen, wird das bei Tojner und seiner Wertinvest erklärt.

Erste Instanz pro Tojner

Am 16. Oktober vorigen Jahres hat die dafür zuständige erste Instanz, das Amt der Wiener Landesregierung, entschieden: Es bestehe keine Pflicht, eine UVP durchzuführen, weil kein städtebauliches Vorhaben vorliege und die im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz) vorgesehenen Schwellenwerte "deutlich unterschritten" würden.

Gegen diese Entscheidung haben allerdings Anrainer und die Initiative Alliance for Nature Rechtsmittel eingelegt, die Sache wanderte daher zum Bundesverwaltungsgericht. Und der dort zuständige Einzelrichter sieht die Sache anders, wollte angeblich doch eine Einzelfallprüfung durchführen – er soll doch ein städtebauliches Vorhaben im Heumarkt-Projekt sehen. Er wolle einen Sachverständigen bestellen, der prüfen soll, ob das Projekt Auswirkungen auf den Welterbe-Status von Wien habe.

"Einzelfallprüfung ist Aktionismus"

Tojner und seine Wertinvest lehnen das ab. Sie sehen darin einen "sehr plakativen Versuch, die laufende und sehr viel weitreichendere Diskussion über den Welterbe-Status in ein UVP-Verfahren zu verlagern", wie ein Sprecher sagt. Eine solche Einzelfallprüfung sei weder sachlich noch juristisch begründbar und gehe zulasten und auf Kosten des Heumarkt-Projekts, diesem "Aktionismus" wolle man ein Ende bereiten.

Um aus dieser Schleife wieder herauszukommen, hat Wertinvest den UVP-Feststellungsantrag für das Bauvorhaben Hotel Intercontinental, Wiener Eislaufverein (ist Mieter am Heumarkt) und Heumarktgebäude (Turm) am vergangenen Freitag eben wieder zurückgezogen. Damit wäre auch das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hinfällig.

Bauverfahren läuft weiter

Die Projektwerber wollen nun das gesetzlich vorgeschriebene, laufende Bauverfahren weiterführen, an dessen Ende ein Baubescheid steht (oder auch keiner), dazu kommt dann noch die gewerberechtliche Verhandlung. Für Nachbarn und Betroffene des Heumarkt-Bauprojekts bestehe schließlich auch im Rahmen dieser Behördenverfahren "ausreichend Gelegenheit, eventuelle Vorbringen zu thematisieren", argumentieren die Verantwortlichen von der Wertinvest.

Im Bundesverwaltungsgericht bestätigt man die Zurückziehung des Antrags auf Feststellung, man müsse diese nun rechtlich prüfen. Darüber hinausgehende Auskünfte können laut einem Sprecher gegenwärtig nicht erteilt werden. (Renate Graber, 18.2.2019)