Linz – Die Geschworenen haben am Freitag im Landesgericht Linz eine Messerattacke eines 29-Jährigen auf zwei Bekannte am 5. Oktober einstimmig als Mordversuch und versuchte absichtlich schwere Körperverletzung gesehen. Da der psychisch Kranke zum Tatzeitpunkt aber nicht zurechnungsfähig war, soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, den an paranoider Schizophrenie Erkrankten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab und nahm sich drei Tage Bedenkzeit. (APA, 15.2.2019)