Wien – Einen Paukenschlag gab es am Freitag in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Eisenbahnerwohnbaugenossenschaft BWS – Gemeinnützige allgemeine Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft (BWSG). Der Aufsichtsratsvorsitzende, Eisenbahngewerkschafter Franz Binderlehner, präsentierte dem Kontrollgremium die Ergebnisse einer am 20. Dezember 2018 eingeleiteten Untersuchung.

In der Folge entließ der Aufsichtsrat den Vorstandsvorsitzenden der Genossenschaft, Wilhelm Haberzettl und seinen Vorstandskollegen, Andreas Hamerle, fristlos. Das teilte die BWSG am Freitag mit.

Haberzettl war bis Ende 2011 Vorsitzender der Eisenbahnergewerkschaft und galt als äußerst konfliktfreudig, auch mit Parteigenossen. Die Untersuchung der BWSG war durch Juristen der Rechtsanwaltskanzlei Jarolim Partner rund um SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim und von Experten der Wirtschaftsprüfungskanzlei PwC durchgeführt worden.

Untersucht wurden dem Vernehmen nach Vorgänge rund um Grundstücksveräußerungen und Bewertungen von Immobilen. Dabei seien aufklärungswürdige Vorgänge aufgetaucht, das Kontrollgremium habe handeln müssen, sagte ein Informierter am Freitag zum STANDARD.

Die BWSG begründete den Rauswurf einer Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Vorstand der Eisenbahnergenossenschaft. Haberzettl war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Mit der Führung der BWSG wurde interimistisch Ex-Asfinag-Vorstandsdirektorin Karin Zipperer beauftragt. Ihr zur Seite stehen soll Rechtsanwalt Wolfgang Schweinhammer. Er verfüge über Expertise in Wirtschaftsrecht, Baurecht sowie Vergabe- und Gewerberecht, so die BWSG. Die Verträge sind bis Ende Juni befristet.

Strafrechtlich Relevantes

Der neue Vorstand soll das Unternehmen nach den "festgeschriebenen Regeln für die ordnungsgemäße Führung von Unternehmen in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, die kaufmännische Sorgfaltspflicht sowie die in Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit" führen. Der Aufsichtsrat werde nun gemeinsam mit dem neuen Vorstand eine umfassende Aufklärung der Ereignisse gewährleisten, heißt es in der Aussendung. Betont wird, dass die Mieter nicht geschädigt wurden und die Aufsicht der Kontrollorgane funktioniert habe.

Es gehe auch um strafrechtlich Relevantes, heißt es in Kreisen der Eisenbahnergewerkschaft. Eine Anzeige gegen die beiden Ex-Vorstände soll bis dato aber nicht vorliegen, hieß es aus Kreisen, die die APA zitierte. Bei der Staatsanwaltschaft Wien lag Freitagnachmittag keine Anzeige vor, wie zu eruieren war. Es gilt die Unschuldsvermutung. (gra, ung, APA, 15.2.2019)