Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

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Wien – Nun ist es wieder so weit: Die Hauptverhandlung zu den Causen Buwog und Telekom, in denen es um den Vorwurf der Bestechung bzw. Parteienfinanzierung geht, wird fortgesetzt. Am Dienstag wird die Vorsitzende des Richtersenats, Marion Hohenecker, Protokollberichtigungsanträge abhandeln, dann steht noch einmal das Thema Telekom auf dem Programm.

Ex-Lobbyist Peter Hochegger wird weiter einvernommen, bevor dann die Causa Buwog rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser weiterverhandelt wird. Hochegger hat wie der einstige Festnetzchef der Telekom Austria (TA), Rudolf Fischer, Teilgeständnisse abgelegt. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Anwälte blitzten mit Befangenheitsantrag ab

Auswirkungen hat der Buwog-Prozess indirekt auch auf den Ehemann der Richterin, Manfred Hohenecker. Er ist Strafrichter am Landesgericht Korneuburg – und hat (Jahre vor dem Prozess) Tweets veröffentlicht, in denen er sich nicht eben positiv zu Grasser äußerte. Diese Tweets aus dem Jahr 2015 nahmen die Verteidiger Grassers zum Anlass, die Buwog-Richterin als befangen abzulehnen – freilich sind sie mit ihrem Antrag abgeblitzt.

Für Manfred Hohenecker setzte es nach Aufkommen der Sache allerdings ein Disziplinarverfahren. Ein Disziplinarsenat am Oberlandesgericht (OLG) Graz hat ihn vor kurzem freigesprochen, wie Manfred Hohenecker bestätigt – die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Recherchen des STANDARD haben ergeben, dass der Disziplinaranwalt Berufung gegen den Freispruch eingelegt hat, als Nächstes ist daher der Oberste Gerichtshof am Zug.

OGH entscheidet als Nächstes

Strafrichter Hohenecker hatte zum Beispiel am 6. September 2015 getwittert: "Gäb's den 'Tatort' wirklich, wäre Grasser in Lebensgefahr." Sein Tweet bezog sich offenbar auf eine Folge der Krimiserie, in der es um einen Killer ging, der zur Selbstjustiz griff. Am 22. November 2015 hatte Hohenecker getwittert: "Tatsache ist aber: Wer für oder mit dem Herrn Schüssel (Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel von der ÖVP, unter ihm war Grasser Finanzminister, Anm.) gearbeitet hat, hat sich selbst für immer diskreditiert."

Das OLG Graz bestätigt nur, dass der Disziplinarsenat entschieden habe und eine Berufung eingelangt sei. Darüber hinaus gibt es zu laufenden Verfahren keine Auskünfte. Manfred Hohenecker verwies auf die Berufungsfrist, die noch offen sei. (Renate Graber, 29.1.2019)