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Auch für den Papst hat der Karfreitag große Bedeutung, Feiertag ist er aber nur für Evangelische – zumindest bisher.

AP / Albert Pizzoli

Feiertag für alle, oder nur für Evangelische? Fallen Zuschläge an, wenn dennoch gearbeitet wird? Rund um den Karfreitag gibt es heftige Diskussionen, seit der Europäische Gerichtshof in der derzeitigen Regelung eine Ungleichbehandlung erkannt hat. Und: Eine Reparatur der jetzigen Gesetzeslage, wonach nur Evangelische und Altkatholiken am Karfreitag frei haben, erweist sich als umso schwieriger, je tiefer die Experten in die Materie eintauchen. Zusätzliche Komplexität bringen die unterschiedlichen Interessen der Religionsgruppen, Sozialpartner und politischen Parteien.

Was sich zusehends herauskristallisiert ist, dass ein von Evangelischer und Katholischer Kirche eingebrachter Vorschlag einen Haken hat: Dass nämlich der Karfreitag für Evangelische ein Feiertag bleibt, aber keine Zuschläge mehr bezahlt werden, wenn dennoch gearbeitet wird. Hier sind massive Zweifel an der EU-Rechtskonformität aufgetaucht, wie auch der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker einräumt. "Juristen lehren mich, dass der Vorschlag nicht hält", sagt er zum STANDARD.

Synodenpräsident Peter Krömer bestätigt das. Er spricht von einer "neuerlichen Diskriminierung", weil Evangelische weiterhin einen Anspruch auf den freien Tag hätten, alle anderen aber nicht. Dass die Streichung der Zuschläge die europarechtlichen Probleme nicht nachhaltig löst, davon ist auch Wolfang Mazal überzeugt, wie der der Arbeitsrechtsexperte erklärt.

Ungeliebte Tauschgeschäfte

Somit befinden sich derzeit zwei Alternativen in der öffentlichen Debatte, zu denen es aber ebenfalls keinen Konsens gibt. Die eine Variante: Der Karfreitag wird zum Feiertag für alle aufgewertet, dafür der Pfingst- oder Ostermontag als solcher gestrichen. Das wäre denkbar, weil beide Feiertage ebenso wie der Stephanitag nicht vom Konkordat geregelt sind. Allerdings werden nun Einwände laut. "Ein Feiertagstausch ist von der katholischen Kirche nicht gewollt", erklärt der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka. Auch Experte Mazal hat Bedenken: "Ein Abtausch wäre ein gravierender Eingriff in die Feiertagsordnung, der wohl überlegt sein muss." Dazu kommt, dass auch Teile der Wirtschaft die Variante sehr kritisch sehen. Das gilt insbesondere für den Handel, der um die Öffnung der Geschäfte am umsatzstarken Karfreitag bangt.

Die andere Variante, die von Gewerkschaft, Arbeiterkammer und auch den Kirchen begrüßt wird: Der Karfreitag wird für alle zum Feiertag. Allerdings haben sich mehrere Regierungsvertreter bereits dagegen ausgesprochen. Die Begründung: Mit 13 Feiertagen liege Österreich im europäischen Vergleich schon weit vorne, ein weiterer freier Tag wäre für den Standort schlecht. Die Gewerkschaft hält dagegen und findet, dass der 14. Feiertag die seit September geltende Ausweitung der Höchstarbeitszeit teilweise kompensieren würde. Bei der Wirtschaft und eben der Regierung beißt sie damit auf Granit.

Auch Jom Kippur betroffen

Verkompliziert wird die Situation durch den Versöhnungstag (Jom Kippur), an dem Juden Anspruch auf einen freien Tag haben. Auch wenn die Regelung nicht im Arbeitsruhegesetz, sondern im Generalkollektivvertrag verankert ist, sehen Experten eine Analogie zum Karfreitag und somit eine Ungleichbehandlung.

Im Idealfall würde gleich für beide Glaubensgemeinschaften eine europarechtlich wasserdichte Lösung gefunden. Eine kursierende Idee: Es gibt für alle 13 Feiertage, wobei einer flexibel gewählt werden kann. Die Evangelischen hätten damit weiterhin den Karfreitag abgesichert und könnten beispielsweise auf den Pfingstmontag verzichten. Für Katholiken würde sich nichts ändern, meinen Befürworter dieses Modells, die namentlich nicht genannt werden wollen.

Seit der Entscheidung des EuGH am vergangenen Dienstag wird aber auch über andere Sonderregelungen debattiert, die derzeit weniger bekannt sind. So ist beispielsweise der Reformationstag kein Feiertag, allerdings haben evangelische Arbeitnehmer Anspruch auf den Besuch des Gottesdienstes. Evangelische Bundesbedienstete haben am 31. 10. ebenso frei wie Mitarbeiter anderer öffentlicher Betriebe, beispielsweise der Wiener Linien. Evangelische Kinder müssen am Gedenktag der Reformation nicht in die Schule, Lehrer sehr wohl. (Andreas Schnauder, 26.1.2019)