Sogenannte Whistleblower sollen nach dem Willen der EU-Staaten besser geschützt werden. Sie einigten sich am Freitag in Brüssel auf EU-weite Mindeststandards für das Melden von Missständen im eigenen Unternehmen. Diese sollen bei Firmen und Behörden mit mindestens 50 Mitarbeitern künftig in drei Schritten gelten.

Zunächst sollen sich die Whistleblower an Meldestellen im eigenen Unternehmen wenden, ehe sie ähnliche Einrichtungen in staatlichen Behörden nutzen können. Beide müssen dem Hinweisgeber in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung geben. Geschieht dies nicht, kann der Whistleblower sich im dritten Schritt an die Öffentlichkeit – etwa an Journalisten – werden. In besonderen Fällen, wenn das öffentliche Interesse gefährdet ist, kann der Hinweisgeber seinen Fall sofort publik machen. Zudem sollen die Whistleblower vor der Vergeltung ihrer Arbeitgeber besser geschützt werden.

Finanzdienstleistungen, Umweltschutzes und des Verbraucherschutz

Das Gesetz soll nach Ansicht der EU-Staaten etwa bei Verstößen im Bereich der Finanzdienstleistungen, des Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes angewendet werden können.

Die EU-Kommission hatte die neuen Regeln im April vorgeschlagen, weil die Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in der EU bisher uneinheitlich sind. Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europaparlament einigen. Durch einen Whistleblower war etwa der riesige Datenskandal um Facebook und Cambridge Analytica aufgeflogen. (APA, 25.1. 2019)