Salzburg – Nach fast sieben Monaten in Kirchenasyl in Salzburg dürfte der pakistanische Lehrling Ali Wajid vor der Abschiebung stehen. Der 23-Jährige sei am Donnerstag während einer routinemäßigen Meldung auf der Rathaus-Wachstube in der Altstadt von der Polizei einbehalten worden, sagte der Menschenrechtsaktivist Bernhard Jenny am Nachmittag.

"Ali Wajid konnte mich noch kurz anrufen und sagen, dass er in Schubhaft genommen werden soll. Dann brach die Verbindung ab", berichtete Jenny. "Ich bin sofort zur Polizei gefahren. Dort hat man mich aber zunächst 25 Minuten hingehalten und dann gesagt, er sitze schon im Auto ins Polizeianhaltezentrum nach Wien."

Das Innenministerium bestätigte am Donnerstagnachmittag die Verhängung der Schubhaft. Der Asylantrag sei in erster und zweiter Instanz rechtskräftig negativ entschieden worden, ebenso wurde eine Revision durch das Höchstgericht, den Verwaltungsgerichtshof, zurückgewiesen, hieß es in einer Stellungnahme.

Freiwillige Ausreise

Eine vor sechs Wochen mit dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) geschlossene Vereinbarung hätte es dem Pakistaner laut Jenny eigentlich erlaubt, sich unter Auflagen frei in der Stadt zu bewegen, ohne eine Festnahme befürchten zu müssen. Dieser Bescheid wäre bis zum kommenden Samstag gültig gewesen.

"Sein Anwalt hat erst heute in der Früh um eine Verlängerung der Frist ersucht. Wir hätten die Zeit dringend gebraucht, weil wir fieberhaft an einer freiwilligen Ausreise von Ali Wajid arbeiten", sagte Jenny am Donnerstag. Infrage kämen dafür etwa Nicht-Schengen- oder Nicht-EU-Länder wie Bosnien, Serbien und Kanada. Denn eines ist für Jenny klar: "Eine Abschiebung nach Pakistan hätte dramatische Folgen. Alleine durch seinen Aufenthalt im Kloster ergibt sich die Gefahr, dass er von den Christenverfolgern in seinem Geburtsland als Konvertit oder Kollaborateur betrachtet wird."

Ministerium: BFA war "sehr kooperativ"

Das BFA habe sich gegenüber Wajid sehr kooperativ gezeigt und die Frist zur freiwilligen Ausreise mehrfach erstreckt, heißt es dazu vom Innenministerium: "Auch nach der letzten Fristerstreckung wurde dem BFA weder eine Buchungsbestätigung vorgelegt noch ein Ausreisedatum bekanntgegeben. Daher wurde nun eine zwangsweise Außerlandesbringung in die Wege geleitet."

Das BFA habe die Entscheidung des Gerichts umzusetzen und zu vollziehen. Dabei werde der freiwilligen Ausreise stets der Vorrang eingeräumt. Eine solche sei nach wie vor auch aus der Schubhaft jederzeit möglich.

Zahlreiche Unterstützer

Jenny wollte noch am Donnerstag dringend Hilfsappelle starten. "Österreich ist leider nicht mehr das Land, das Menschen achtet, die alles tun, um sich zu integrieren." Der Kellnerlehrling Wajid hatte im Mai 2018 in zweiter Instanz einen negativen Asylbescheid erhalten. Um einer Abschiebung vorzubeugen – die Diskussion über Ausnahmeregelungen für Asylwerber in der Lehre war damals voll im Gange –, gewährte ihm die Erzdiözese Salzburg Anfang Juli Kirchenasyl und brachten ihn im Stift St. Peter unter. Das hat zwar keine rechtliche Grundlage, Kirchenvertreter appellierten aber an Gesetzgeber und Exekutive, die Maßnahme zu respektieren.

Zugleich stellten sich im Sommer zahlreiche hochrangige Vertreter von Politik und Wirtschaft hinter Wajid. Allerdings schuf die türkis-blaue Bundesregierung im September Fakten: Bei einem negativen Entscheid werden auch Asylwerber während der Ausbildung abgeschoben. Wenig später stellte der Anwalt des gut integrierten Pakistaners neuerlich einen Asylantrag wegen eines sogenannten Nachfluchtgrundes – der drohenden Verfolgung in seiner Heimat. Allerdings ohne Erfolg. (APA, 24.1.2019)