Wien – "Wie ist es dann zu dem Vorfall gekommen?", will Sonja Höpler-Salat, Vorsitzende des Schöffengerichts im Vergewaltigungsprozess gegen Branko E. und Zarko J. (Namen geändert, Anm.), vom 32-jährigen Erstangeklagten wissen. "Ich hatte Lust auf Sex gehabt. Dann habe ich sie dazu gezwungen, wie es in der Anklage beschrieben wird", antwortet der Angestellte. Das Opfer: seine 20 Jahre alte On/off-Freundin. Der Tatort: die Wohnung seines 48-jährigen "Trinkkumpans" in Wien-Hernals, der die junge Frau anschließend ebenfalls vergewaltigte.

Die beiden Männer sind unbescholten, E. ist vor Gericht immer wieder den Tränen nahe und ausnehmend höflich: Die Vorsitzende spricht er konsequent mit "Sehr geehrte Frau Richterin" an, wenn er sich auf seinen Verteidiger bezieht, nennt er ihn stets "Herr Magister Philipp Winkler".

Dem bulligen J., der von Peter Philipp vertreten wird, scheint dagegen weniger klar zu sein, was er falsch gemacht hat. Bei der Polizei leugnete er zunächst, mit dem Opfer sexuellen Kontakt gehabt zu haben, sein Sperma und weitere DNA-Spuren überführten ihn.

Stelle als Reinigungskraft

E. hatte sich am späten Nachmittag des 11. September mit seiner Partnerin in der Nähe von J.s kleiner Wohnung verabredet. "Ich wollt Frau A. einen Job besorgen", erklärt der österreichische Erstangeklagte. J. habe angeblich einen in petto gehabt – als Reinigungskraft in einem Diplomatenhaushalt.

Das Trio konsumierte Alkohol, gegen 23 Uhr kam es zum Verbrechen. J. verließ kurz das Wohnzimmer, E. zwang die Frau mit Schlägen und Drohungen zum Oralverkehr. J. kam zurück, sah zunächst fern. "Sie hat ihm einen geblasen, und E. hat sie an den Haaren gezogen und geschlagen", erinnert sich der Serbe. "Und warum, glauben Sie?", interessiert die Vorsitzende. "Damit sie besser bläst", mutmaßt der.

"Fick sie, sie ist eh eine Hure", habe sein Bekannter irgendwann gesagt, er kam der Aufforderung nach. "Ich war erregt und irgendwie verloren", rechtfertigt sich J. auf eine Frage von Privatbeteiligtenvertreterin Irene Oberschlick. "Hat die Frau geweint?", will Höpler-Salat wissen. "Ich kann mich nicht mehr so gut erinnern. Sie hat nicht viel geweint", bleibt J. vage.

Vorsitzende lobt Geständnis

Die beiden werden nicht rechtskräftig zu dreieinhalb beziehungsweise drei Jahren Haft verurteilt. "Die Geständnisse haben Ihnen mindestens ein bis eineinhalb Jahre erspart, da sich das Opfer keine Lüge vorwerfen lassen musste", stellt die Vorsitzende noch klar. (Michael Möseneder, 17.1.2019)