Foto: APA/HELMUT FOHRINGER

Wien – "Geschäftemacherei" mit KFZ-Daten wittert die SPÖ angesichts der geplanten Kraftfahrgesetz-Novelle: Denn sie sieht vor, dass der Betreiber der Begutachtungsplakettendatenbank – die Firma ZBD Verwaltung – die Daten online an "jede interessierte Person" verkaufen darf. Die SPÖ fordert die Streichung der Passage.

"Es gibt keinen Grund dafür, alle KFZ-Daten aus einer gesetzlich vorgesehenen Datenbank auf den Markt zu werfen", sagte SPÖ-Verkehrssprecher Alois Stöger zur APA. Wofür der Zugriff Dritter auf Fahrzeugdaten gut sein soll, sei völlig unklar. Auch FPÖ-Verkehrsminister Norbert Hofer habe das jüngst im Verkehrsausschuss nicht erklären können. Weder aus dem Gesetz noch aus den Erläuterungen gehe der Zweck hervor. Der Verkehrssicherheit diene es nicht, "nur dem Datenhandel, also der Geschäftemacherei mit Daten", stellte der frühere Verkehrsminister Stöger fest.

Die 2014 eingerichtete Zentrale Datenbank der Par. 57a-Überprüfungen wird von der Firma ZBD Verwaltung GmbH & Co KG mit Sitz in Wien geführt. Dort werden alle "Pickerl"-Gutachten gespeichert – und nur KFZ-Betriebe, die an die Datenbank angeschlossen sind, dürfen die Prüfplaketten vergeben. Sie erheben auch die Daten, die jedoch von keiner staatlichen Stelle geprüft werden – und durchaus Aufschluss über das Verhalten des Zulassungsbesitzers geben können, merkte Stöger an.

Beschränkter Zugriff

Bisher ist der Zugriff auf die Datenbank beschränkt: Abfragen dürfen nur das Ministerium, die Landeshauptleute, die Polizei, die Bundesanstalt für Verkehr und die Zulassungsstellen – letztere nur für die von ihnen verwalteten Nummernkreise.

Das soll sich mit der von Hofer vorgelegten Novelle radikal ändern: "Jede interessierte Person" soll künftig online die Pickerl-Gutachten eines Fahrzeugs über das Autokennzeichen oder die Fahrzeugidentifizierungsnummer ausfindig machen und lesen können – gegen einen "angemessenen Kostenbeitrag", den der Verkehrsminister genehmigen muss. Die Daten des Fahrzeughalters sollen laut der KFG-Novelle pseudonymisiert – also Namen und andere Identifikationsmerkmale durch eine Nummer ersetzt – werden.

Prinzipiell geht es in der demnächst im Nationalrat zu Beschluss stehenden Novelle darum, Betrug durch Mehrfachbelehnungen von Fahrzeugen zu verhindern; Duplikate der Genehmigungen sollen erst nach Abfrage bei einer Datenbank ausgestellt werden können. Änderungen von Fahrzeugen, die die Emissionen erhöhen, werden als unzulässig erklärt – und der Verkauf von Abschalteinrichtungen oder Gegenständen zum Deaktivieren oder Manipulieren emissionsmindernder Einrichtungen verboten. (APA, 16.1.2019)