Wie viel Aggression ist in Kursen zumutbar? Ein Gericht hat sich mit dieser Frage beschäftigt.

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Wien – Arbeitssuchende verbringen zuweilen sehr viel Zeit in Qualifizierungsmaßnahmen – den AMS-Kursen. Einige zehntausend sind es, denen das Arbeitsmarktservice mit Kursen und Ausbildungen wieder auf die Sprünge helfen will. Immer wieder gibt es auch Kritik – einerseits von Betroffenen, dass sie Sinnloskurse zu absolvieren hätten, andererseits von Trainern, dass sie Kursteilnehmer mit unzumutbarem Verhalten in ihren Maßnahmen sitzen hätten.

Was nun aggressives Verhalten in Kursen des AMS betrifft, ist ein solches laut dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) den Trainern zumindest zumutbar und nicht zwangsläufig ein Grund für Sanktionen. Der Hintergrund: Ein Mann hatte seine Fortbildung mit Drohungen gestört, weswegen er ausgeschlossen und ihm der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gestrichen wurde. Er legte Beschwerde ein und bekam laut Erkenntnis, das der APA vorliegt, recht.

Konkret ist das Aussetzen des Bezuges in Paragraf 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geregelt. So kann etwa eine vorübergehende Sperre verhängt werden, wenn die Teilnahme bei den vermittelten Kursen verweigert wird. Weiter heißt es aber auch: Wenn die arbeitslose Person den Erfolg der Maßnahme vereitelt, verliert sie zumindest für sechs Wochen den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann etwa die Störung eines Kurses zur Fortbildung sein.

Massive Störung im Kurs

Im vom BVwG behandelten Fall wurde ein Kurs eines Trägervereins massiv gestört, Kursteilnehmer fühlten sich bedroht. Dennoch scheint laut BVwG der Ausschluss aus der Maßnahme "eine übereilte Entscheidung der Clearing-Trainerinnen gewesen zu sein", heißt es in dem Erkenntnis. Es sei davon auszugehen, "dass die Trainerinnen mit solchen Personen umzugehen vermögen, zumal der Beschwerdeführer sicher nicht der Erste war, der sich unangemessen verhalten hat".

Weiters führt das BVwG ins Treffen, dass sich der Mann schnell wieder beruhigt habe – "einer Weiterführung des Kurses stand somit nach Ansicht des erkennenden Senats nichts entgegen". Auch die "Notwendigkeit des Ausschlusses" sei "nicht ersichtlich", da zumindest versucht werden hätte müssen, den Beschwerdeführer "wieder in die Gruppe zu integrieren".

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will sich das Erkenntnis nun "genau ansehen und prüfen". "Die Rechtsprechung stellt für uns eine völlig neue Situation dar", sagte sie in einer ersten Reaktion. "Bedrohungen von Mitarbeitern des AMS, Trainern und Kursteilnehmern sind für mich nicht hinnehmbar", hält die Ministerin fest.

Ähnlich sieht das BFI-Wien-Geschäftsführer Franz-Josef Lackinger: "Aggressives Verhalten oder Bedrohungen von Trainern, Mitarbeitern oder Kursteilnehmern haben wir am BFI Wien nie toleriert und werden wir auch weiterhin nicht tolerieren." (APA, red, 16.1.2019)