Die Wiener Linien erinnern an das Essverbot.

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Rund 300 Mitarbeiter der Wiener Linien achten auf die Einhaltung des Essverbots. Gestraft wird nicht, gutes Zureden muss vorerst reichen.

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In den U-Bahnen ist einiges verboten.

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Wien – An diesem Montag darf in allen Wiener U-Bahn-Linien mit Ausnahme der U6 noch folgenlos geschmaust werden. Am Dienstag tritt dann wie angekündigt das generelle Essverbot in allen U-Bahnen in Kraft. Verboten sind ausnahmslos alle Speisen. Theoretisch wird es "auch bei Kindern keine Ausnahmen" geben, sagt Wiener-Linien-Geschäftsführerin Alexandra Reinagl. Gibt es für Eltern oder andere Begleitpersonen aber keine andere Möglichkeit, das Kind zufriedenzustellen, werde das Essverbot bei den jüngsten Passagieren "mit Fingerspitzengefühl" angewandt.

In der U6 gilt der generelle Essensbann – auch ein mürbes Kipferl oder ein Apfel fallen darunter – bereits seit September 2018. In den vier Monaten bis Jahresende mussten laut Wiener Linien nur 88 essende Kunden auf das Verbot aufmerksam gemacht werden. Kontrolliert wird die Regel von den rund 300 Service- und Sicherheitsdienstmitarbeitern der Wiener Linien.

Keine Geldstrafen

Weiterhin sind für Personen, die gegen das Essverbot verstoßen, keine Konsequenzen in Form von Strafen vorgesehen. "Wenn das so läuft wie bei der U6, sehe ich auch keinen Grund dafür", sagt Reinagl zum STANDARD. Gutes Zureden soll vorerst ausreichen.

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Die Maßnahmen werden aber zunächst bis Anfang des Sommers evaluiert. Sollten Geldstrafen wider Erwarten später doch einmal nötig werden, können sich die Wiener Linien – analog zum Rauchverbot – ein Bußgeld von 50 Euro vorstellen.

Neos kritisieren Essverbot

Diese Geldstrafe fürs Essen in der U-Bahn ist auch in den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien vorgesehen. Konkret heißt es unter Punkt G: "Bei Verstoß […] zahlen Sie einen Beitrag in der Höhe von 50 Euro." Dass diese Geldstrafen zwar zwingend vorgesehen, aber nicht exekutiert werden, kritisieren die Wiener Neos. Sie sehen eine massive Rechtsunsicherheit bei den Fahrgästen – und bezeichnen das generelle Essverbot als "zu strenge Verbotsmaßnahme. Ein Müsliriegel zwischendurch kann doch kein Vergehen sein. Ausnahmen wie etwa Babynahrung gehören zudem klar ausgeschildert", sagte der pinke Klubchef Christoph Wiederkehr.

Vorerst keine Ausweitung auf Bus und Bim

Der seit Anfang des Jahres neu besetzte Fahrgastbeirat der Wiener Linien hat zuletzt die Forderung erneuert, das Essverbot auf alle Öffis auszudehnen. Reinagl spricht sich dagegen aus. Das sei "derzeit kein Thema", sagte sie. Generell ausschließen will sie die Ausweitung auf Busse und Straßenbahnen aber nicht.

"Coffee to go" ist übrigens weiterhin erlaubt. "Kaffee ist weder vom Essens- noch vom Alkoholverbot umfasst", kommentiert das Reinagl nüchtern. Zudem dürfen alle Speisen weiterhin am Bahnsteig verzehrt werden. In U-Bahn-Garnituren mitgenommen werden darf Essen nur, wenn es gut verpackt ist.

Seit Inkrafttreten des Essverbots in der U6 konnte laut Wiener Linien "eine deutliche Reduktion des anfallenden Mülls festgestellt werden". Genaue Zahlen zu Einsparungen bei der Müllbeseitigung sind laut Reinagl aber noch nicht bekannt. (David Krutzler, 14.1.2019)