VW sieht sich auch in Österreich mit Klagen konfrontiert.

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Wien – Kurzen Prozess machte Richter Alexander Sackl am Freitag in der Verhandlung wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Volkswagen. "Wenn Sie jetzt kein Sachverständigengutachten beantragen, mache ich ein Urteil."

Den Einwand des Rechtsvertreters der Volkswagen AG und ihres Österreich-Ablegers Porsche Austria, seine Mandantschaft verbreite keine unlauteren Wettbewerbsaussagen und überhaupt sei das Handelsgericht Wien gar nicht zuständig (sondern Braunschweig, Anm. d. Red.), ließ der Richter unberücksichtigt. Ebenso jenen, wonach Volkswagen seinen Kunden gegenüber "ja nur Behördenaussagen wiederhole", wie Anwalt Thomas Kustor von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer mit Verweis auf das deutsche Kraftfahrtbundesamt KBA betonte.

"Sie erwecken mit dieser Aussage den Eindruck, dass es bei allen Fahrzeugen generell keine negativen Auswirkungen durch das Software-Update gibt", konterte Sackl. Tatsächlich habe der Laborbetrieb aber zu höheren Realbetriebswerten geführt "und daher ist es unrichtig, zu behaupten, dass das Update keinerlei negative Folgen für Fahrleistung hat."

Sammelklage im Herbst

Damit schloss sich der Richter der Rechtsansicht des Klägers an. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Herbst neben Sammelklagen auch eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs gegen Volkswagen eingebracht. Anlass waren Briefe an Kunden und Veröffentlichungen im Internet, in denen der Autobauer drei Jahre nach dem Abgasskandal noch immer betont, dass die 2015 von US-Umweltbehörden aufgedeckten Manipulation der Abgasreinigung bei Millionen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat keinen Mangel darstellten. Ein etwaiger, ausdrücklich bestrittener Mangel sei mit der Durchführung der "technischen Maßnahme" jedenfalls beseitigt. Und: Das behördlich verfügte Softwareupdate erhöhte Kraftstoffverbrauch, CO2- oder Geräuschemissionen nicht, schränke auch Motorleistung und Drehmoment nicht ein. Letzteres bezweifelt nicht nur der VKI. Selbst VW räumte ein, dass es in Ausnahmefällen Probleme gab.

Nach einigem Hin und Her beantragten die VW-Anwälte ein Gutachten. Ein Fahrzeugtechniker einer Technischen Uni soll die Auswirkungen prüfen. (ung, 12.1.2019)