Rund 25.000 Österreicher leben derzeit in Großbritannien. Ein Brexit ohne Deal hätte auch auf sie gewisse Auswirkungen. Um ihren Aufenthalt müssen sie sich wohl aber nicht sorgen

Illustration: Fatih Aydogdu

Wer Österreicher ist, soll auch nur Österreicher sein. So will es das Staatsbürgerschaftsgesetz. Beantragt man einen fremden Pass, verliert man den österreichischen. Bekommt jemand die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen, erlischt dadurch seine bisherige. So die Theorie.

Legale und illegale Ausnahmen

In der Praxis existieren dennoch unzählige österreichische Doppelstaatsbürger. Es gibt offizielle Ausnahmen: Promis wie Anna Netrebko, die mit einer österreichischen Staatsbürgerschaft geehrt werden. Auch Unternehmer, Forscher und Sportler bekommen immer wieder einen Pass "im Interesse der Republik", obwohl sie ihren alten behalten. Bei gewöhnlichen Bürgern können die Behörden in seltenen Fällen ein Auge zudrücken.

Und dann gibt es noch illegale Doppelstaatsbürger, bei denen der Staat schlicht nicht weiß, dass sie auch noch einen zweiten Pass besitzen – das wirft die FPÖ tausenden Türken in Österreich vor.

Bald wird es aber womöglich noch eine weitere Gruppe geben, die in Bedrängnis gerät, weil Österreich Doppelpässe ablehnt: Staatsbürger, die im Vereinigten Königreich leben – nämlich im Fall eines ungeregelten Brexits.

Austrobriten erlaubt

Außenministerin Karin Kneissl, die auf einem FPÖ-Ticket in die Regierung einzog, will den rund 25.000 in Großbritannien ansässigen Österreichern deshalb die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft eröffnen, kündigte sie am Dienstag an. Dabei bekräftigte Kneissl auch den freiheitlichen Wunsch, deutschsprachigen Südtirolern trotz italienischen Passes die Einbürgerung zu ermöglichen. Wer weiterhin sicher nicht zwei Pässe haben dürfe, hielt Kneissl fest, sind Türken.

Aber wäre diese Ungleichbehandlung rechtlich möglich?

Experten sind uneins. Grundsätzlich ist es so, dass ein Staat zwar seine Bürger anders behandeln darf als Fremde, zwischen verschiedenen Drittstaatsangehörigen aber keinen Unterschied machen kann – außer es gibt eine sachliche Rechtfertigung dafür.

(Un)sachliche Gründe

Nach dem Austritt aus der EU ist Großbritannien wieder ein Drittstaat – wie eben auch die Türkei. Verfassungsexperte Heinz Mayer sieht deshalb wenig Spielraum, Austrobriten anders zu behandeln wie Austrotürken: "Dass uns Türken oder Muslime nicht so passen, ist gewiss kein sachlicher Grund", ist er überzeugt.

Anders sieht das Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk: "Der EU-Austritt Großbritanniens ist ein Sonderfall", sagt er. "Deshalb halte ich auch eine Sonderregelung für möglich." Funk schließt allerdings nicht aus, dass für Austrobriten ein eigenes Gesetz beschlossen werden müsste.

Briten bieten Alternative

Nötig wäre das allerdings womöglich gar nicht: Die britische Regierung habe bereits in einem Positionspapier festgehalten, im Fall eines No-Deal-Brexits EU-Bürgern einen dauerhaften Aufenthaltsstatus zuzubilligen, erklärt Leigh Turner, britischer Botschafter in Österreich, in einem Schreiben an den STANDARD. Die betroffenen Österreicher wären auf die Annahme der britischen Staatsbürgerschaft somit gar nicht angewiesen.

Immerhin bezüglich eines Doppelpasses für Südtiroler ist die Situation relativ klar: Gegen den Willen Italiens wäre die Ausstellung österreichischer Staatsbürgerschaften völkerrechtswidrig, sagen Mayer wie auch Funk. Und Italien ist strikt dagegen. (Katharina Mittelstaedt, 10.1.2019)

Melden Sie sich für den kostenlosen Newsletter an und bekommen Sie ein Mal pro Woche ein Mail von der Innenpolitikredaktion mit Hintergründen und Analysen: