Wien – Kein Sex, keine Ehe, keine Kinder – dazu verpflichten sich katholische Priester bei ihrer Weihe. Seit etwa 900 Jahren ist der Zölibat (vom lateinischen caelebs, unvermählt) für katholische Geistliche Gesetz. Und wahrscheinlich genauso lange wird über die Vorschrift diskutiert.

Geregelt ist der Zölibat heute durch zwei Rechtssätze: Erstens dürfen Kleriker nicht heiraten. Die Verpflichtung zum Zölibat beginnt mit der Weihe zum Diakon. Schon der "Versuch" einer Eheschließung schließt den Geistlichen laut Kirchenrecht von Empfang und Ausübung der Weihen aus, zieht den Verlust des innegehabten Kirchenamtes nach sich und bewirkt die Exkommunikation. Zweitens dürfen Verheiratete nicht geweiht werden. Von diesem Weihehindernis kann nur der Heilige Stuhl in Ausnahmefällen dispensieren. In der Ostkirche gilt ein Heiratsverbot für geweihte Priester, doch darf eine vor den Weihen geschlossene Ehe fortgeführt werden. Mönche und Bischöfe sind zum Zölibat verpflichtet. Die Kirchen der Reformation und die altkatholische Kirche kennen keine Zölibatsverpflichtung für Amtsträger. Da der Zölibat rein kirchlichen Rechts ist, könnte er theoretisch aufgehoben werden.

In der ganzen Geschichte der Kirche und verstärkt seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil sei der Zölibat "immer kontrovers diskutiert worden", sagt Johann Pock, Pastoraltheologe an der Uni Wien. "Es handelt sich dabei nicht um ein göttliches Recht, sondern um eine Kirchendisziplin, die auch geändert werden könnte."

Viele Synoden hätten sich dafür ausgesprochen, die Zölibatsverpflichtung zu diskutieren und neu zu bewerten, aber, so Pock: "Von Papst Franziskus gibt es nur zarte Signale in Richtung ‚Viri probati‘ in schwierigen Regionen." Interessant werde daher die Amazonas-Synode im Herbst 2019: Dort seien die Räume groß, die Zahl der Priester sei klein, sodass in Richtung einer Änderung gedacht werde. "Vorstellbar ist, dass die Zölibatsverpflichtung regional aufgehoben wird im Blick auf sogenannte ‚Viri probati‘, also verheiratete bewährte Männer", sagt der Pastoraltheologe. Wichtig sei, dass es "immer nur um die Aufhebung der Verpflichtung geht." Eine generelle Abschaffung sei kein Thema.

Einen ersten Schritt ist die Kirche bei den Diakonen gegangen: Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gibt es ja verheiratete Ständige Diakone. (Markus Rohrhofer, Peter Mayr; 20. 12. 2018)