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2016 entschied sich die Mehrheit der britischen Wähler zwar für den Brexit. In Umfragen seit Anfang Oktober bekennen sich aber deutliche Mehrheiten zu "Remain".

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Premierministerin Theresa May bleibt felsenfest dagegen, das Volk erneut abstimmen zu lassen.

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Selbstzufriedenheit ist es jedenfalls nicht, die die britischen Wähler ausstrahlen – zumindest nicht mehrheitlich. Nach zwei Jahren Brexit-Chaos und angesichts einer täglich ungewisseren Zukunft beurteilt nach jüngsten Umfragen knapp die Hälfte aller befragten Wahl berechtigten die Entscheidung, die Europäische Union zu verlassen, als falsch. Nur knapp 40 Prozent halten sie für richtig.

Datensätze wie diese sind es, die Unterstützer eines erneuten Brexit-Votums hoffen lassen. Und es sind auch Erhebungen, die mit jenen Wählerinnen und Wählern durchgeführt wurden, die 2016 abgestimmt haben: Deutliche Mehrheiten bekennen sich in Umfragen seit Anfang Oktober zu "Remain", die Anhänger des Brexits liegen in der Regel fünf bis zehn Prozentpunkte dahinter. In Führung war "Leave" zuletzt in zwei Umfragen Anfang März gelegen, seither gab es in zwei Erhebungen Ende August noch einmal einen Gleichstand – und dutzende Umfrageergebnisse, die eine deutliche Präferenz für den EU-Verbleib andeuten.

Wie oft könnte man abstimmen lassen?

Premierministerin Theresa May bleibt aber felsenfest dagegen, das Volk erneut abstimmen zu lassen. Man könne die Bürger nicht so lange fragen, bis das Ergebnis passe. Zudem löse man so womöglich Chaos aus. Wenn es dann einen Sieg für "Remain" gebe, fragte May jüngst: Wie könne man dann in zwei oder drei Jahren gegen ein Votum zu einem neuen Brexit argumentieren?

Außerdem stellt der Fristenlauf die Verfechter eines "People's Vote" vor Probleme: Nach einer Schätzung der University of London sind 22 Wochen nötig, um vom Beschluss eines neuen Referendums zu einer Abstimmung zu kommen. Zwar könnten Teile des Ablaufs – Festlegung eines Gesetzes und einer Fragestellung, Prüfung durch Sachverständige auf die Verständlichkeit der Formulierung, Experimente dazu, Aufbau der technischen Infrastruktur und Wahlkampf – verkürzt werden.

Doch dass es bis zum vorgesehenen Austrittsdatum am 29. März schon so weit sein könnte, ist sehr unwahrscheinlich. Das heißt, London müsste den Antrag auf das Ende der EU-Mitgliedschaft nach Artikel 50 des Vertrags von Lissabon zurücknehmen – was laut einem Urteil des EuGH von Anfang Dezember einseitig möglich ist. Die damit beschlossene Verlängerung des EU-Verbleibs würde aber Brexit-Fanatiker erzürnen. Zudem macht sie der EU Probleme: Die Briten müssten dann an den EU-Wahlen im Mai teilnehmen, nur um das Parlament potenziell bald wieder zu verlassen.

Keine Methode gegen das Chaos

Aber selbst wenn es für all das eine Lösung gäbe, bliebe die komplizierteste Frage: Wie und worüber soll abgestimmt werden? Immerhin gibt es mindestens drei Varianten (Remain, der Deal zwischen May und Brüssel und ein Chaosbrexit). Würde man alle drei einfach zur Wahl stellen, ergäbe dies einen ziemlich sicheren Sieg für den EU-Verbleib, vermutlich mit relativer Mehrheit. Brexit-Freunde würden sich auf die anderen beiden Varianten verteilen. Ein solcher Sieg bliebe aber angreifbar, bekennen sich weniger als 50 Prozent zur EU.

Ein Ausweg wäre eine Stichwahl. Sie bräuchte aber zusätzliche Zeit und ein neues Gesetz. Für eine Abstimmung nach dem Instant-Runoff-System, in dem Wähler die Möglichkeiten auf einer Liste von 1 (beste Möglichkeit) bis 3 (schlechteste Möglichkeit) reihen, wäre auch ein Gesetz nötig. Außerdem gibt es Risiken: Der wenig begeisternde Deal Mays könnte etwa für eine Mehrheit ein annehmbarer Kompromiss sein. Trotzdem würde er vermutlich in der ersten Ausscheidungsrunde aus der Auszählung fallen, weil in diesem System jene Möglichkeit mit den wenigsten Platz-1-Stimmen als erste verworfen wird. (Manuel Escher, 18.12.2018)