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UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi bei einer Pressekonferenz im jordanischen Flüchtlingslager Zaatari. Er hofft, dass der Flüchtlingspakt dazu beiträgt, Erstaufnahmeländer zu entlasten.

Foto: REUTERS/Muhammad Hamed

New York – Jetzt geht es, wie es so schön heißt, Schlag auf Schlag. Vergangene Woche wurde der UN-Migrationspakt bei einer Konferenz in Marrakesch feierlich in die Welt gesetzt, am Mittwoch wird er dann auch via Resolution in der UN-Generalversammlung in New York angenommen. Bereits am Montag wurde der Flüchtlingspakt dort nun ebenfalls gebilligt.

Der im englischen Original 21 Seiten lange Pakt formuliert vier große Ziele: den Druck auf Aufnahmeländer mindern, die Eigenständigkeit von Flüchtlingen fördern, den Zugang zu Resettlement ausweiten und eine Rückkehr in Sicherheit und Würde ermöglichen. Experten zufolge geht der rechtlich nicht bindende Pakt aber kaum über die verbindliche Genfer Flüchtlingskonvention hinaus.

Einige Staaten lehnen Pakt ab

Bereits am 13. November nahm der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung – zuständig für soziale, humanitäre und kulturelle Fragen – die entsprechende Resolution an. 176 Länder, darunter alle EU-Mitglieder, stimmten dafür. 13 Staaten nahmen an dem Votum nicht teil, mit Liberia, Eritrea und Libyen enthielten sich drei Länder. Einzig die USA lehnten das Papier ab. Es sei mit dem "souveränen Recht" der Vereinigten Staaten unvereinbar, hieß es, auch wenn man viele Inhalte teile. Vor wenigen Tagen erklärte dann Ungarn, dass es den Flüchtlingspakt ablehnt.

Diese beiden Länder stimmten denn auch am Montag gegen den Pakt. 181 Länder, darunter Österreich, wo es kurzfristig Irritationen ob der Position zum Flüchtlingspakt gegeben hatte, nahmen die politische Absichtserklärung an. (ksh, 17.12.2018)