Klagenfurt – Der freiheitliche Ex-Politiker Harald Dobernig muss sich ab Februar wieder wegen Untreue am Landesgericht Klagenfurt verantworten. In dem Strafantrag geht es um Schals, die als Geschenkartikel im Wahlkampf für die Landtagswahl 2009 verwendet wurden. Deren Anschaffung kostete das Land unter dem damaligen BZÖ-Finanzreferenten Dobernig rund 26.000 Euro.

Die Schals sind das einzige Faktum, bei dem sich in dem Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) der Untreue-Verdacht erhärtet hat. Weitere Ausgaben – darunter Uhren und ein Neujahrsempfang – wurden geprüft, sagte Behördensprecherin Elisabeth Täubl auf APA-Anfrage. Teilweise fanden die Ermittler nichts Strafbares, teilweise fehlten die Beweise.

Dobernig ist einer von zwei Angeklagten in dem Verfahren, die Identität der zweiten Person gab die WKStA nicht bekannt. Beim Landesgericht Klagenfurt wurde das Verfahren Richter Uwe Dumpelnik zugeteilt. Der Prozess soll am 20. Februar starten. Der Strafrahmen liegt bei der angeklagten Schadenssumme bei maximal drei Jahren Haft.

Der ehemalige Landesrat wurde bereits zweimal wegen Untreue verurteilt, zuletzt im März vergangenen Jahres im Zusammenhang mit der BZÖ-Wahlbroschüre, für die er vier Monate bedingter Haft erhielt. In einem Verfahren um die sogenannte Birnbacher-Affäre war Dobernig im September 2016 zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, acht davon unbedingt. (APA, 13.12.2018)