Rauchen darf man CBD noch, geht es nach der Gesundheitsministerin. Es zu essen soll strenger reguliert werden.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Die Neos werden eine parlamentarische Anfrage zu dem CBD-Erlass des Gesundheitsministeriums einbringen. Die österreichischen Apotheken haben mittlerweile ihre Cannabidiol-haltigen Produkte in Sachen Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetika aus dem Sortiment genommen, erfuhr die APA am Mittwoch.

Klar ablehnend reagierte Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker laut einer Aussendung auf den Erlass des Gesundheitsministeriums hinsichtlich des Verkaufverbots für CBD-Lebensmittel und -Kosmetika: "Es ist vollkommen unverständlich, warum die Gesundheitsministerin ohne jede sachliche Grundlage gegen CBD vorgeht. Weder gibt es berauschende Effekte dieses Wirkstoffs, noch sieht die EU-Verordnung ein Verbot von Produkten mit natürlichem CBD-Extrakt vor. Was diese Regierung macht, ist faktenlose Retro-Politik genauso wie beim Rauchen. Es gibt keine wissenschaftliche Basis dafür, CBD in Rauchprodukten zuzulassen und in anderen nicht."

Tatsächliche Hintergründe gefragt

Mit dieser Maßnahme wolle Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) nur den CBD-Verkauf für die Apotheken monopolisieren und nehme damit in Kauf, die unternehmerische Freiheit in Österreich anzugreifen. Loacker verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Unternehmer in diesem Geschäftsfeld aktiv geworden sind. Diesen werde mit dem neuen Erlass von einem Tag auf den anderen die Geschäftsgrundlage entzogen. Der Mandatar kündigte eine parlamentarische Anfrage an die Ministerin an: "Ich will wissen, was die tatsächlichen Hintergründe für diesen unternehmerfeindlichen Schritt der Regierung sind. Die bisher gelieferten hanebüchenen Ausreden sind sie nämlich nicht."

Die Österreichische Apothekerkammer hat ihre Mitglieder am Montag über den vorliegenden Erlass und die notwendigen Konsequenzen informiert. In dem Schreiben wurde darauf hingewiesen, dass alle CBD-haltigen Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel sowie Kosmetika aus dem Sortiment entfernt werden müssten. Sie dürften nicht mehr verkauft werden. Nicht davon betroffen sind Arzneimittel mit THC und CBD als Wirkstoffe, die nur nach ärztlicher Verschreibung erhältlich sind. (APA, 12.12.2018)