Innsbruck – Der Prozess gegen einen 29-Jährigen wegen des Vorwurfs des Mordes als terroristische Straftat ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte wurde zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Syrien-Krieg mindestens 20 verletzte und wehrlose Soldaten der gegnerischen Truppen erschossen zu haben.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidiger meldeten sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Geschworenen sprachen den 29-Jährigen einstimmig schuldig. Der Angeklagte war bereits in einem erstinstanzlichen Verfahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der OGH hatte dieses Urteil jedoch aufgehoben, weshalb der Prozess neu aufgerollt werden musste.

Der 29-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Sein Geständnis vor Beamten des Landesamtes für Verfassungsschutz, auf das sich die Anklage gestützt hatte, sei auf einen Übersetzungsfehler des Dolmetschers zurückzuführen, hatte sich der Beschuldigte verteidigt. (APA, 11.12.2018)