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OeNB-Mitarbeiter wollen den Europäischen Gerichtshof in ihren Kampf gegen Vertragsverschlechterungen einbinden. Das dürfte schwierig werden.

Foto: Reuters/Bader

Wien – Die Gerichtsverfahren von Mitarbeitern beziehungsweise Pensionisten der Oesterreichischen Nationalbank gegen die Verschlechterungen ihrer Verträge gehen weiter. Fünf Prozesse sind am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien anhängig. So richtig rosig schaut es für die rund zehn Kläger derzeit aber nicht aus – jedenfalls nicht, was ihr Ziel anlangt, die Angelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu bringen.

Zur Erinnerung: Gesetze wie das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz oder das 2. Stabilitätsgesetz haben die Betriebspension von altgedienten Notenbankern ("Luxuspensionen"; die höchste hatte vor der Gesetzesänderung 34.395,01 Euro betragen) verringert beziehungsweise bewirkt, dass die Banker künftig länger bis zu ihrem Pensionsantritt arbeiten müssen als ursprünglich vereinbart (siehe Wissen unten).

Bisher nur Niederlagen

Bisher haben die Mitarbeiter der Nationalbank (OeNB) mit ihren Klagen bei allen österreichischen Gerichten inklusive Verfassungsgerichtshof verloren, nun wollen sie zum EuGH. Daher haben sie heuer fünf Klagen mit unterschiedlichen unionsrechtlichen Anknüpfungspunkten eingebracht, in der Hoffnung, dass wenigstens ein Richter den EuGH involviert. So wie es derzeit aussieht, will das aber keiner der in erster Instanz zuständigen ASG-Richter tun.

Das gilt auch für jenes Verfahren, in dem diese Woche Mittwoch die erste Tagsatzung am Arbeitsgericht stattgefunden hat. In diesem Fall hat ein Nationalbanker seinen Arbeitgeber geklagt, weil er bis zum Pensionsantritt gemäß den neuen Regelungen um sechseinhalb Jahre länger arbeiten muss, als ursprünglich im Arbeitsvertrag mit der OeNB vereinbart. Seine Anwältin von der Kanzlei Schima, Mayer, Starlinger machte in der Klage EU-Rechts-widrige Altersdiskriminierung geltend, das Gesetz, auf dem die Einschnitte basieren, dürfe daher nicht angewendet werden. Sie wolle die Causa "so rasch wie möglich zum EuGH bringen", ließ sie die Richterin wissen. Diese vernichtete die entsprechende Hoffnung aber umgehend: Sie sehe es wie ihre Kollegen, "auch ich werde das dem EuGH nicht vorlegen".

Richterin vermisst Details

Worin genau die vom Kläger behauptete Diskriminierung besteht und wie man auf die genannten 6,5 Jahre komme, das konnte die Richterin laut ihren Ausführungen der Klage aber nicht entnehmen. Dazu fehlten jegliche Angaben, die ihr einen Vergleich überhaupt erst möglich machen würden. Der Kläger gehört zu jenen Nationalbankern, die gemäß Dienstrecht DB 1 – einst – ab 55 Jahren und mit einer Bankpension von 85 Prozent des letzten Aktivbezugs in Ruhestand gehen konnten. Aus der Klage könne sie aber nicht ersehen, welche Änderungen und Anpassungen sich diesbezüglich ergeben hätten, monierte die Richterin. Die Folge: Die Verhandlung wird im März 2019 fortgesetzt, bis dahin muss die Rechtsanwältin des Klägers einen ergänzenden Schriftsatz einbringen, der OeNB-Anwalt darauf antworten.

Sollte wirklich kein ASG-Richter den EuGH einbinden, könnten das dann noch die Richter der folgenden Instanzen tun, in dem Fall also das Oberlandesgericht Wien und dann der Oberste Gerichtshof. Auf jeden Fall ist das eine Frage von Jahren und eine Frage des Geldes. Die Notenbanker haben für diese Causen, wie berichtet, eine Dienstrecht-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die läuft bis 2024. Rund 1.500 Versicherte aller fünf Dienstrechte zahlen im Jahr jeweils rund 150 Euro ein. Zuletzt war umstritten, ob der Versicherungsschutz das alles abdecken wird. Der Beschluss des Zentralbetriebsrats, in dem Zusammenhang den Betriebsratsfonds anzuzapfen, wurde aber wieder aufgehoben. (Renate Graber, 7.12.2018)