Dienstags für freie Arztwahl im Ambulanzbereich, mittwochs für Gleichbehandlung: Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein.

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Wien – Die Stofftragetaschen (#plastikfrei), die beim Ministerratsfoyer am Mittwoch als eine Art staatstragender Aktionismus auf den Polsterstühlen lagen, lieferten einen Hinweis: Die Regierung würde die kommenden 45 Minuten, am Rednerpult bestritten von Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger, Bundeskanzler Sebastian Kurz (beide ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) auch dem geplanten Plastiksackerlverbot widmen. Die Eckdaten: Aktuell seien in Österreich allein im Lebensmittelhandel 400 Millionen Plastiksackerl im Umlauf – macht 5.000 bis 7.000 Tonnen Plastikmüll pro Jahr. Das Verbot soll ab 2020 gelten. Details siehe hier.

Auch der Uno-Flüchtlingspakt und dessen Unterstützung durch die Bundesregierung sowie der bis dato recht vage "Masterplan Pflege" waren Thema im Ministerrat.

Außerdem musste Hartinger-Klein noch einmal zur Novelle des Krankenanstalten und Kuranstaltengesetzes, das am Dienstag den Gesundheitsausschuss passierte, Rede und Antwort stehen. Die Opposition sorgt sich um eine "Businessclass- und VIP-Behandlung für Sonderklassepatienten", die damit einhergehen würde.

"Erfindung der Opposition"

Alles an den Haaren herbeigezogen, erklärten Kanzler und Sozialministerin. "Das wird so nicht kommen", erklärte Kurz. Und Hartinger-Klein gab nach dem Ministerrat die Devise aus: "Das ist aufs Schärfste abzulehnen. Es ist jeder im stationären Bereich und im Ambulanzbereich gleich zu behandeln." Intention der Novelle sei es nicht, "hier irgendjemanden besserzustellen", das sei schlicht "eine Erfindung der Opposition".

Die Passage, die hinter der Aufregung steckt, findet sich in der Erläuterungen des Gesetzes. Sie lautet: "Zur Unterstützung der Umsetzung des spitalsambulanten Abrechnungsmodells haben die Länder die Möglichkeit, die Einhebung von Sonderklassegebühren für jene Leistungen vorzusehen, die bisher stationär erbracht und für die die Verrechnung von Sonderklassegebühren möglich war, die nunmehr aufgrund des spitalsambulanten Abrechnungsmodells ambulant zu erbringen sein werden. Der Einhebung solcher Sondergebühren haben adäquate Leistungen gegenüberzustehen."

Dem Kanzler scheint an Aufklärung gelegen, dass es keine wie auch immer geartete Sonderbehandlung im Ambulanzbereich geben solle: "Notfalls schreiben wir's auch nochmal explizit ins Gesetz hinein, damit es hier nicht zu Falschinterpretationen kommt." Und auch die Sozialministerin erklärte auf Nachfrage: "Schneller drankommen, das gibt es nicht!" Auch spezielle Wartebereiche würden mit der gesetzlichen Neuerung nicht kommen.

Wartebereich, freie Arztwahl

Tags zuvor fasst die Parlamentskorrespondenz die Position der Ministerin im Gesundheitsausschuss noch so zusammen: "Die Sonderklasse könnte etwa hinsichtlich des Wartebereichs oder der freien Arztwahl bestehen, informierte Bundesministerin Beate Hartinger-Klein." Auf Rückfrage des STANDARD im Sozialministerium heißt es, die Ministerin sei falsch zitiert worden, es gelte das, was sie im Anschluss an den Ministerrat erklärt habe. (Karin Riss, 5.12.2018)