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Auch die Gehaltspyramide der Politiker wächst fast jedes Jahr, aber langsamer als die Inflation.

Foto: Reuters / Michael Dalder

Wien – Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um zwei Prozent. Der Rechnungshof hat am Dienstag im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" die Einkommenspyramide für 2019 veröffentlicht. Demnach erhält Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) künftig 22.327 Euro pro Monat (plus 438 Euro) und die Minister 17.862 Euro (plus 350). Für heuer hatte sich die Politik selbst eine Nulllohnrunde verordnet.

Basis für die Anhebung der Politikergehälter ist entweder die Inflation von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres oder die Pensionsanpassung. Zum Zug kommt der jeweils niedrigere Wert (heuer waren beide Werte gleich). Mit zwei Prozent liegt sie deutlich unter dem Lohnplus der Beamten (2,76 Prozent).

Die 1997 beschlossene Gehaltspyramide legt ein einheitliches Schema für die Bezahlung von Bundes- und Landespolitikern fest. "Ausgangsbetrag" ist das Gehalt eines Nationalratsabgeordneten und EU-Abgeordneten (nächstes Jahr 8.930,88 Euro pro Monat, plus 175) – davon ausgehend werden dann alle anderen Bezüge berechnet.

Bundespräsident Bestverdiener

An der Spitze der Gehaltspyramide steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der das 2,8-Fache eines Abgeordneten verdient – 2019 also rund 25.007 Euro monatlich. Für den Kanzler wird das Abgeordnetengehalt mit 2,5 multipliziert, Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) erhält das 2,2-Fache (19.648 Euro), Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) das 2,1-Fache (18.755 Euro). Minister erhalten das doppelte Abgeordnetengehalt, danach folgen Staatssekretäre, Klubobleute und Volksanwälte.

Anspruch auf ein Ministergehalt haben auch die Landeshauptleute. Allerdings legt das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen fest, die von den Ländern unterschritten werden dürfen. Etwas weniger als Nationalratsabgeordnete erhalten die Mandatare in den Landtagen (80 Prozent, maximal 7.145 Euro). Das untere Ende der Bezügepyramide bilden die Bundesräte, die genau halb so viel verdienen, wie ihre Kollegen im Nationalrat (4.465 Euro).

Regierung plant Nullohnrunde

Man prüfe ein Modell, das die Spitzen der Republik – vom Bundespräsidenten und Bundeskanzler über Vizekanzler, Minister, Staatssekretäre und Nationalratspräsidenten bis hin zur Rechnungshofpräsidentin, Volksanwälten und Klubobleuten – von der Erhöhung ausnimmt, sagte Kurz am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Laut Strache gehe es vor allem um jene Gehälter, die deutlich über der Höhe eines Nationalratsabgeordneteneinkommens liegen. Man habe sich bereits auf ein entsprechendes Vorgehen verständigt, berichtete der Vizekanzler.

Die Nulllohnrunde für Spitzenrepräsentanten kann von der Regierung einfachgesetzlich beschlossen werden. Die Politik hatte sich selbst bereits im Vorjahr eine Nulllohnrunde für 2018 verordnet. Grundsätzlich gilt die vom Rechnungshof jährlich ermittelte Gehaltserhöhung automatisch. Theoretisch kann der Nationalrat aber auch eine Nulllohnrunde beschließen, wie er das etwa nicht nur im Vorjahr, sondern auch in den Jahren nach der Finanzkrise (2009 bis 2012) getan hatte.

Obergrenzen angehoben

Die von ÖVP und FPÖ nun angekündigte Nulllohnrunde trifft Spitzenpolitiker mit Bezügen ab 14.000 Euro monatlich. Eingefroren werden laut der Liste des Kanzleramts nämlich Bezüge ab dem 1,6-fachen Abgeordnetengehalt. Das trifft neben dem Bundespräsidenten und den Regierungsmitgliedern auch die Klubchefs im Parlament, die Volksanwälte, die Nationalratspräsidenten und die Rechnungshofpräsidentin.

Nicht erhöht wird auch das Gehalt der Landeshauptleute, ihrer Stellvertreter sowie des Grazer Bürgermeisters Siegfried Nagl (ÖVP). Letzterem (genauer: dem "Bürgermeister der außer Wien nach der Einwohnerzahl größten österreichischen Stadt") stehen laut Bezügebegrenzungsgesetz 170 Prozent eines Abgeordnetengehalts zu.

Von der Nulllohnrunde ausgenommen sind – neben den Abgeordneten zum Nationalrat und EU-Parlament – auch die Landtags- und Bundesratsmandatare. Außerdem werden die Obergrenzen für die Bezüge der Landtagspräsidenten und ihrer Stellvertreter sowie die Klubchefs in den Landtagen angehoben. Letztere erhalten künftig bis zu 12.503 Euro, wenn sie keinen weiteren Beruf haben, bzw. 8.931 Euro mit "Zivilberuf". (APA, 4.12.2018)