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Die Gelbwesten auf den Champs-Élysées, im Hintergrund der Triumphbogen: Die Ausschreitungen in Paris verunsichern auch Touristen.

Foto: REUTERS/Benoit Tessier

Seit Tagen erschüttern gewaltsame Proteste Paris. Die Bilder von brennenden Autos, Wasserwerfern und Tränengas rund um den Triumphbogen und auf den Champs-Élysées sorgen auch bei Touristen für Verunsicherung. Denn neben den stark frequentierten Wahrzeichen der Metropole sind auch viele andere Sehenswürdigkeiten und Museen im 1., 8., 16. und 17. Arrondissement betroffen und haben teilweise oder ganz geschlossen.

Weil sich die Lage stündlich ändern kann, empfiehlt es sich, der Prefecture de Police auf Twitter zu folgen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Ebenso kann man sich auf den Seiten der RATP, des Betreibers des öffentlichen Personennahverkehrs in Paris und Umland, über Verkehrsbeeinträchtigungen informieren. Anders als bei der Polizei gibt es hier auch Informationen auf Deutsch.

Reiseregistrierung

Auf der Seite des Ministeriums für Europa, Integration und Äußeres, die man auf jeden Fall vor Reiseantritt konsultieren sollte, heißt es: "Nach den heftigen Ausschreitungen vom 1. Dezember in Teilen von Paris sind weitere gewalttätige Protestaktionen – auch landesweit – nicht auszuschließen. Meiden Sie größere Menschenansammlungen und verfolgen Sie lokale Nachrichten. Regional kann es zu Versorgungsengpässen an Tankstellen kommen, berücksichtigen Sie dies bei allfälligen Reiseplanungen."

Es gilt zwar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko samt der Empfehlung, sich im ganzen Land umsichtig zu bewegen und die Entwicklungen über die Medien zu verfolgen, eine Reisewarnung wird allerdings nicht ausgesprochen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich beim Außenministerium registrieren lassen und seine Reise- und Kontaktdaten für den Fall einer Krise hinterlegen.

Stornofrage

Stellt sich die Frage, ob man die Reise nach Paris stornieren kann. Dazu heißt es vom ÖAMTC: Vereinzelte Unruhen gelten noch nicht als höhere Gewalt. Tritt der Kunde also wegen eines Terroranschlags im Urlaubsland aus Vorsichtsgründen vom Vertrag zurück, fallen die Stornokosten im vollen Umfang an. Auch Stornoversicherungen bieten in diesem Fall keinen Schutz.

Weiten sich die Anschläge jedoch auf eine ganze Region aus, kann der Kunde kostenlos von einer Reise in dieses Gebiet zurücktreten. Kein kostenloses Storno gibt es allerdings dann, wenn derartige Umstände bereits bei der Buchung bekannt waren. In diesem Fall wurde das Risiko bewusst in Kauf genommen, heißt es vom ÖAMTC.

Wenn die Gefahr in Form von Unruhen, Epidemien oder Naturkatastrophen erst am Urlaubsort eintritt und die Reise daher frühzeitig abgebrochen werden muss, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und diesen auch zu bezahlen. Für diesen Fall ermöglichen teilweise auch die gängigen Stornoversicherungen einen kostenlosen Abbruch der Reise.

Folgende Tipps hat der ÖAMTC zusätzlich parat:

  • Wenn der Abflug unmittelbar bevorsteht, umgehend mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.
  • Lässt der Reiseveranstalter ein kostenloses Storno nicht zu, muss er zumindest eine Umbuchung auf eine gleichwertige Reise anbieten. Wer die angebotene Ersatzreise aus plausiblen Gründen nicht antreten will oder kann, sollte das dem Reiseveranstalter umgehend mitteilen. (red, 4.12.2018)