Wien – Am Donnerstag wurde im Wiener Landtag die Novelle der Wiener Bauordnung beschlossen. Mit dieser wird unter anderem die Widmungskategorie "geförderter Wohnbau" neu eingeführt, mit der die Quote leistbarer Wohnungen merkbar gehoben werden soll. Das erhofft sich jedenfalls die rot-grüne Stadtregierung.

So muss künftig auf allen Flächen, die neu als Wohngebiet gewidmet werden, ein verpflichtender Anteil geförderter Wohnungen entstehen. Konkret darf im Regelfall nur noch ein Drittel der Wohnnutzfläche frei finanziert werden. Zwei Drittel müssen geförderte Wohnungen sein. Diese sogenannten "Planungsgrundlagen" werden als Ergänzung zum Beschluss der Bauordnungsnovelle im Landtag kommende Woche im Wiener Gemeinderat beschlossen.

In bestehende Widmungen wird nicht eingegriffen. Und es gibt Ausnahmen, wo die Zwei-Drittel-Regelung auch bei Neu- oder Umwidmungen nicht angewendet wird. Neben Dimensionen von unter 5000 Quadratmetern kann die Stadt etwa auch auf den geförderten Anteil verzichten, wenn es beispielsweise um gewünschte städtebauliche Projekte geht, die sonst nicht und in der entsprechenden Qualität nur schwer zu finanzieren wären.

Streit um Hundehaltung

Thema im Landtag waren am Donnerstag auch die von Rot-Grün geplanten neuen Regeln für die Hundehaltung in Wien – inklusive Beißkorbpflicht für Listenhunde. Erbost reagierte die Wiener FPÖ, weil die ÖVP – immerhin der Partner in der Bundesregierung – das neue Tierhaltegesetz nicht blockieren will. Der freiheitliche Klubchef Toni Mahdalik griff dabei den nicht amtsführenden ÖVP-Stadtrat Markus Wölbitsch frontal an.

"Der einzige Wiener ÖVP-Stadtrat mascherlt sich offenbar schon für die politische Hochzeitsnacht mit Bürgermeister Ludwig nach der Wien-Wahl 2020 auf", meinte Mahdalik in einer Aussendung. Die ÖVP sei davor, "mit Anlauf und bar jeder Körperbedeckung ins rote Koalitionsbett zu hechten". Neben der FPÖ sprachen sich auch die Neos gegen das Gesetz aus. Die beiden Parteien haben verhindert, dass die nötige zweite Lesung zum Tierhaltegesetz unmittelbar nach der ersten Lesung stattfindet. Der endgültige Beschluss wird nun wohl kommende Woche nachgeholt. (red, 22.11.2018)