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Die Arbeiterkammer warnt vor der derzeit zur Verhandlung stehenden EU-ePrivacy-Verordnung. Es zeichne sich ab, dass künftig Verkehrs- und Standortdaten von Handynutzern weitreichend für kommerzielle Zwecke genützt werden könnten, informierte die Arbeiterkammer anlässlich eines Pressegesprächs am Donnerstag. Die gegenwärtig strengen Regeln des Telekommunikationsgesetzes sollten intakt bleiben.

Spuren

Die Kommunikation zwischen Handy und Netzbetreiber hinterlässt Spuren in Form von Verkehrs- und Standortdaten. Dadurch wissen die Anbieter, wer mit wem wie lange telefoniert und wo die Nutzer sich aufhalten. "Die Daten sind ein wertvolles Gut für die Betreiber, da sie Rückschlüsse auf das Alltagsverhalten eines Großteils der Bevölkerung erlauben", erklärte Gabriele Zgubic, Leiterin der Konsumentenpolitik der Arbeiterkammer Wien.

Gegenwärtig sieht das Telekommunikationsgesetz (TKG) besondere Regeln für datenrechtlich heikle Informationen vor. "Verkehrs- und Standortdaten dürfen derzeit im Wesentlichen nur für die Diensterbringung, beispielsweise zur Herstellung der Verbindung und zur Abrechnung, genutzt werden", sagte Daniela Zimmer, Konsumentenschützerin der AK Wien. Weitere Maßnahmen seien nur mit Zustimmung der Nutzer "in sehr beschränktem Ausmaß" möglich. Die Anbieter dürfen wählen, ob sie darüber hinausgehende Daten löschen oder anonymisieren möchten. Laut Zimmer werden sie mehrheitlich anonymisiert. "Es wäre wünschenswert, dass diese Entscheidungsfreiheit auf die Konsumenten übergeht", betonte Zimmer.

Warten auf die Umsetzung

Die derzeit zur Verhandlung stehende EU-ePrivacy-Verordnung könnte nun diesen Rechtsrahmen auflockern. Gemunkelt werde laut Zimmer jedoch, dass diese vor den kommenden EU-Wahlen nicht umgesetzt werden könne. Im Zentrum stehe jedenfalls nicht etwa der Datenschutz oder die Privatsphäre sondern die kommerzielle und wissenschaftliche Nutzung von Konsumentendaten. Ein im Oktober 2018 erstellter Bericht sieht vor, dass personenbezogene Verkehrsdaten von Nutzern in pseudonymisierter Form allgemein für statistische und wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden dürfen. Die Verordnung gleiche der "Öffnung eines Scheunentors" für die Weiterverarbeitung von Kundendaten, erklärte die Konsumentenschützerin Zimmer. So wäre die Weiterverarbeitung für neue Zwecke zulässig, sofern diese kompatibel mit dem Ursprungszweck seien, was für Zimmer "viel Interpretationsraum" zulasse. Den Nutzern müsste laut Entwurf jedoch ein generelles Widerspruchsrecht eingeräumt werden.

Überarbeitung gefordert

"Der EU-Entwurf muss überarbeitet werden", forderte Zgubic. Die strengen Schutzregeln des Telekommunikationsgesetzes sollten weiterhin gelten und nicht aufgeweicht werden, da sie sich bewährt hätten. Dadurch dass Verkehrsdaten einen privatwirtschaftlichen Wert darstellen würden, seien Netzbetreiber zudem angehalten, Beteiligungsmodelle oder Gegenleistungen für die Handynutzer zu etablieren.

Eine von der Arbeiterkammer in Auftrag gegebene Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zeigt, dass anonymisierte Kundendaten von Netzbetreibern bereits jetzt sehr frei verwendet werden. Der Studienautor Walter Peissl analysierte die Datenschutzerklärungen dreier großer Betreiber: A1, T-Mobile und Drei. Dabei stellte sich heraus, dass je nach Netzbetreiber die Konsumenten unterschiedlich viel Einfluss auf die Verwendung von Verkehrsdaten nehmen können. Besonders auffällig sei für Peissl dabei gewesen, dass im Fall des Betreibers Drei kein Widerspruch gegen statistische Analysen für den Eigenbedarf möglich sei.

Dies ist bei A1 und T-Mobile zwar möglich, doch werten diese Daten auch für andere aus und verkaufen die Ergebnisse der Analyse. Die Nutzer können sich dem aber widersetzen – im Falle von A1 durch aktives Widersprechen und im Falle von T-Mobile, indem einer diesbezüglichen Datenverwendung nicht aktiv zugestimmt wird. (APA, 22.11. 2018)