Ein Bündnis von deutschen Wirtschaftsverbänden hat die Bundesnetzagentur am Freitag aufgefordert, die Vergaberegeln für den künftigen Mobilfunkstandard 5G nachzubessern und dabei auch unkonventionelle Lösungsansätze zu erwägen.

Ziel sei ein hochleistungsfähiges Internet – dies müsse nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem Land flächendeckend zur Verfügung stehen, verlangten Industrie- und Handelskammertag, Handwerksverband, Bauernverband und Landkreistag. Die Netzagentur legte den finalen Entwurf für die im kommenden Jahr geplante Versteigerung vor.

Protest gegen Auflagen

Der von der Netzagentur im September vorgelegte Entwurf hatte bereits für heftige Kritik gesorgt. Demnach soll es bei der Versteigerung für die erfolgreichen Bieter die Auflage geben, bis Ende 2022 "mindestens 98 Prozent der Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde im Downlink zu versorgen". Ein flächendeckender Ausbau mit der 5G Technologie bereits zum jetzigen Zeitpunkt sei "unverhältnismäßig teuer", erklärte damals Behördenchef Jochen Homann.

Die Netzagentur teilte am Freitag mit, sie habe angesichts der Kritik die Auflagen "insgesamt erhöht". Nun müssen nicht nur 98 Prozent der Haushalte je Bundesland bis Ende 2022 versorgt werden. Die Auflagen umfassen auch die Versorgung der Landstraßen, Wasserstraßen und Schienenwege, wie Homann betonte. Sie sollen demnach bis Ende 2024 mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden.

Im Gegenzug für diese schärferen Anforderungen an die erfolgreichen Bieter habe die Netzagentur die Möglichkeiten zur Kooperation zwischen den Netzbetreibern gestärkt und eine gegenseitige Anrechnung der Versorgung vorgesehen. "Damit kann die wirtschaftliche Belastung der Unternehmen im Rahmen gehalten werden."

Knackpunkt National Roaming

Ein besonderer Knackpunkt ist das sogenannte National Roaming – also dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern auch die Handynetze der Konkurrenten nutzen können. Dies will die Netzagentur den Unternehmen auch weiterhin nicht vorschreiben. Sie "erwartet" nun aber eine Zusammenarbeit in Gebieten, in denen sich der Ausbau durch einen einzelnen Netzbetreiber wirtschaftlich nicht lohnt" – und erlegt ihnen ein "Verhandlungsgebot" auf.

Mit Konkurrenten müssen die erfolgreichen Bieter zudem über die Mitnutzung von Funkkapazitäten verhandeln, erklärte die Behörde. Sie werde hier im Streitfall als Schiedsrichter tätig werden. Der Bundesverband Breitbandkommunikation, in dem viele dieser sogenannten "Diensteanbieter" vertreten sind, erklärte das für nicht ausreichend.

Das Bündnis der Wirtschaftsverbände schlug am Freitag eine Versteigerung in zwei Stufen vor: Zuerst müssten die Mobilfunkanbieter nicht lukrative Gebiete übernehmen und diese mit 5G versorgen – dann erst würden die lukrativen Gebiete versteigert. Die Lizenzgebühren dafür würden die Bieter danach zurückerstattet bekommen, und zwar abhängig davon, wieviel sie für die Versorgung nicht lukrativer Gebiete investieren müssen. (APA, 16.11.2018)