Das neue Ärztegesetz kommt doch nächste Woche in den Ministerrat. Das Sozialministerium hat seine Angaben Donnerstagnachmittag gegenüber der APA korrigiert. Vorgenommen würden noch "Präzisierungen", etwa was die Regelungen bezüglich Osteopathie betrifft.

Zuvor hieß es, dass noch einiges verhandelt und eingearbeitet werden müsse, bevor das Gesetz in den Ministerrat und dann ins Parlament geschickt werden könne. In der Begutachtung war vor allem der Ärztevorbehalt bei alternativen Heilverfahren auf heftige Kritik gestoßen.

Hartinger-Klein meinte am Donnerstag in einer Aussendung, dass die unterschiedlichen Behandlungsmethoden von Esoterikern, Heilpraktikern "und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammer, die Menschen Verbesserung des Gesundheitszustandes versprechen", unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten offenbar noch weiter erörtert werden müssten. Sie versprach weitere öffentliche Diskussionen "in Hinblick auf die verstärkte Selbstverantwortung des Individuums und das stärkere Gesundheitsbewusstsein".

Wohlfühlangebote

Die Wirtschaftskammer hatte in der Begutachtung darauf hingewiesen, dass unter komplementäre Heilverfahren auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren gehöre. Auch Wohlfühlangebote etwa in Hotels könnten betroffen sein, so die Warnung. Die Patientenanwälte hatten hingegen gemeint, dass "pseudomedizinischer Hokuspokus" auch dann ein solcher bleibe, wenn er von Ärzten angeboten werde.

Das Gesetz bringt allerdings auch viele weitere Neuerungen: So kommt erstmals die Anstellung von Ärzten durch Ärzte, bei der Notarztausbildung gibt es Änderungen, und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende wird eingeführt. Ob man jetzt auch hier noch Änderungsbedarf sehe, konnte man im Ministerium nicht beantworten. (APA, 15.11.2018)