Korneuburg – Mit einem Schuldspruch wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, Diebstahls und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeuges für einen 27-Jährigen, der laut Anklage einen Bekannten mit einem Steakmesser attackiert hatte, hat eine Geschworenenverhandlung am Dienstag am Landesgericht Korneuburg geendet. Der Wiener erhielt drei Jahre Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Hauptfrage nach versuchtem Mord hatten die Laienrichter ebenso verworfen wie die Eventualfrage nach versuchtem Totschlag. Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung laut der vorsitzenden Richterin unter anderem die beiden einschlägigen Vorstrafen aus. Mildernd wurden das Teilgeständnis und der Umstand, dass es beim Versuch geblieben ist, gewertet.

Staatsanwaltschaft hielt Anklage aufrecht

Die Staatsanwältin erklärte zuvor, dass das Opfer im Gegensatz zum Angeklagten eine "konstante Aussage" über insgesamt vier Vernehmungen geliefert habe. Der Beschuldigte sei auf den 27-Jährigen losgegangen, der Hauptbelastungszeuge habe ihn davon abhalten wollen. Einen Grund, etwas Falsches zu behaupten, habe das Opfer nicht – das Verletzungsbild stimme zudem mit den Schilderungen überein. Man könne von Glück reden, dass bei der Tathandlung mit "einem der gefährlichsten Werkzeuge gegen den Halsbereich" nicht mehr passiert sei als leichte Verletzungen.

In seinem Schlussplädoyer sagte Verteidiger Franz Lima, dass sein Mandant den Tod des Opfers nicht in Kauf genommen habe, als er zum Messer griff. Zudem gebe es beim Beschuldigten kein Mordmotiv, auch sei dieser "kein aggressiver Mensch". Dass der Angeklagte so aufgebracht gewesen sei, nur weil ihn das spätere Opfer nicht zum Bahnhof bringen habe wollen, sei "nicht nachvollziehbar".

"Es tut mir verdammt leid"

Der Beschuldigte selbst hielt abschließend fest, dass er nie die Absicht hatte, das Opfer zu verletzen oder zu töten. "Ich habe einen Schock gehabt, weil er sich im Bad fallen gelassen hat", so der 27-Jährige. "Es tut mir verdammt leid, was passiert ist."

Laut einem Sachverständigengutachten muss es mit dem Messer zwei Bewegungen gegen den Hals des Opfers gegeben haben. Diese seien allerdings mit geringer Intensität durchgeführt worden, es seien keine großen Blutgefäße oder Nervenäste geöffnet worden. Das Opfer habe eine leichte Verletzung im Sinne des Strafgesetzbuches erlitten, der Heilungsverlauf sei komplikationslos gewesen.

Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der Beschuldigte eine deutliche und merkbare Persönlichkeitsstörung auf. Diese sei aber nicht geeignet, jemanden so weit zu erschüttern, das dieser "nicht mehr steuerungsfähig" wäre. (APA, 13.11.2018)