Das Essverbot in der U6 wird weiter evaluiert. Gestraft wird deshalb vorerst nicht.

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Wien – Geldstrafen für den Verzehr von Speisen in der Wiener U-Bahn sind nicht ausgeschlossen – aber vorerst nicht vorgesehen. Das hat eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) am Montag betont. Zuvor war in Medienberichten davon die Rede gewesen, dass geplant sei, Bußen von bis zu 50 Euro zu verhängen.

Das umstrittene generelle Essverbot gilt vorerst in den Waggons der U6 und wird am 15. Jänner 2019 ausgedehnt. Dann dürfen hungrige Fahrgäste auch in allen anderen U-Bahn-Linien nicht mehr in ihr Weckerl oder ihren Apfel beißen. Denn der Essensbann gilt nicht, wie ursprünglich angedacht worden war, nur für stark riechende oder schmutzende Speisen, sondern für sämtliche festen Nahrungsmittel.

Maßnahme wird evaluiert

Um die Einhaltung des Verbots kümmern sich die Sicherheitsmitarbeiter der Wiener Linien. Bevor weitere Schritte – also etwa die Einführung von Strafen – gesetzt werden, wird die Maßnahme evaluiert, heißt es im Sima-Büro. Erst wenn hier das Ergebnis vorliegt, soll entschieden werden.

Würden die 50 Euro Geldstrafe kommen, würde der Verzehr etwa eines Kekses gleich streng geahndet werden wie der Griff zur Zigarette. Allerdings betont man bei den Wiener Linien stets, mit den Kunden zunächst das Gespräch zu suchen und nur uneinsichtige Fahrgäste zu bestrafen. Nicht erlaubt ist in den Öffis etwa auch das Trinken von Alkohol.

Das Essverbot hat auch für Kritik gesorgt. Zuletzt war sogar die Donnerstagsdemo gegen die Regierung vorübergehend in eine Kundgebung gegen das Essverbot umgewandelt worden. Auch die begleitende Kampagne, in der Essen in der U-Bahn mit schweren Straftaten gleichgesetzt wird, war umstritten. Dass die Verkehrsbetriebe Jobangebote inzwischen ausgerechnet auf Pizzakartons verbreiten, kam bei zahlreichen Social-Media-Usern ebenfalls nicht gut an. (red, APA, 12.11.2018)