BMI-Generalsekretär Peter Goldgruber verärgert Oppositionspolitiker vor dem U-Ausschuss mit Erinnerungslücken und diskrepanten Aussagen

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Der Generalsekretär im Innenministerium nimmt die Welt anders wahr als seine Mitmenschen. Das darf man zumindest mit einem Blick auf seine Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss feststellen. Während sich die Schlagzeilen in den vergangenen Tagen auf krasse Widersprüche zur Aussage von BVT-Chef Peter Gridling konzentrierten, zeigt eine Analyse von Goldgrubers Auftritt, dass er rund 15-mal den Aussagen anderer Personen widersprach oder zugab, zuvor Falsches gesagt zu haben.

Am bedeutendsten ist die Diskrepanz zwischen den Wahrnehmungen von Gridling und Goldgruber. Letzterer bestreitet, den BVT-Chef nach verdeckten Ermittlern im Umfeld von Burschenschaften gefragt zu haben. Gridling bleibt bei dieser Version, im STANDARD-Interview bekräftigt er sie sogar.

Doch Goldgruber stellte die Geschehnisse nicht nur anders als Gridling dar, zu dem man ihm ein schlechtes Verhältnis attestieren kann, sondern auch anders als eine Kollegin, Zeugen und die Staatsanwaltschaft.

Die Diskrepanzen im Detail:

  • Die Staatsanwältin behauptete, Goldgruber habe bei ihr die ersten Zeugen angekündigt. Goldgruber verneinte das zuerst, später gab er an, es sei ihm "nicht erinnerlich".
  • Die Staatsanwältin notierte, Goldgruber habe ihr gegenüber geäußert, er habe von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) den Auftrag erhalten, im BVT "aufzuräumen". Das bestritt Goldgruber zuerst, dann gab er an, das sei ihm "nicht erinnerlich".
  • EGS-Einsatzleiter Preiszler hat ausgesagt, dass Goldgruber ihm aufgetragen habe, eine Dokumentation der Razzia zu vermeiden und Notizen alsbald zu vernichten. Das dementierte Goldgruber zuerst, Stunden später gab er an, dass Notizen "nicht in falsche Hände" gelangen sollten.
  • Die Staatsanwältin gab an, dass Goldgruber bei ihr "als Anzeiger" auftrat, das sah der Generalsekretär im Innenministerium nicht so.
  • Michaela Kardeis, Generaldirektorin für Öffentliche Sicherheit, sagte in einer Befragung aus, das Generalsekretariat, also Goldgrubers Stelle, habe ihr aufgetragen, disziplinare Maßnahmen gegen die Extremismusreferatsleiterin G. einzuleiten. Das dementierte Goldgruber, vielmehr sollten Maßnahmen "geprüft werden".
  • Kardeis gab an, G. solle auch wegen der "Liederbuch-Causa Germania" diszipliniert werden. Goldgruber bestritt, mit Kardeis darüber gesprochen zu haben.
  • Der Belastungszeuge W. gab an, dass Goldgruber ihm gesagt habe, er werde als Zeuge aussagen müssen. Laut Goldgruber war es "nicht Thema, ob er als Zeuge zur WKStA gehen wird".
  • EGS-Einsatzleiter Preiszler gab an, mit Goldgruber zu einer Besprechung vor der Razzia gefahren zu sein. Goldgruber sah das anders, räumte dann ein, ihn vielleicht "ein Stück mitgenommen zu haben".
  • Preiszler gab an, Goldgruber habe die Räumlichkeiten des BVT vorgestellt; laut Goldgruber war das sein Mitarbeiter Udo Lett.
  • In einem STANDARD-Interview im März gab Goldgruber an, die Namen der vier Belastungszeugen nicht zu kennen. Er wusste allerdings mindestens zwei. Goldgruber sagte nun, er habe "keine Auskunftspflicht" gegenüber Medien.
  • Goldgruber bestritt entgegen W.s Darstellung, ihn am 9. Februar von der Amtsverschwiegenheit entbunden zu haben.
  • In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung fehlte ein Treffen mit Belastungszeugen aus Gründen der "Amtsverschwiegenheit".
  • Goldgruber gab an, mit W. hauptsächlich über dessen geplante Karenzierung gesprochen zu haben. Diese war bereits im Dezember genehmigt worden.
  • Goldgruber kann sich nicht erinnern, strafrechtlich Relevantes beim Gespräch mit der Zeugin P. erkannt zu haben. Sie sagte, Goldgruber habe ihr gesagt, was sie erzähle, sei "eine Straftat".
  • Goldgruber stellte Preiszler der Staatsanwältin als EGS-Leiter vor, obwohl er das nicht war.

Nach seiner Aussage forderten die Oppositionsparteien eine Suspendierung Goldgrubers. Das Innenministerium hält – vorerst – an ihm fest, die ÖVP wollte sich dazu nicht konkret äußern. (Fabian Schmid, 9.11.2018)