Klagenfurt – Ein 33-jähriger ehemaliger Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann wollte Ende November 2017 einen Vertragsbediensteten, mit dem er noch Kontakt hatte, dazu bringen, ihm eine Liste mit sämtlichen Zahlungen an die frühere SPÖ-Werbeagentur Topteam zu geben.

Der Angeklagte sah offenbar eine Chance, so seine alte Stelle in der Landesregierung zurückzubekommen. Wer ihm das im Austausch für die Liste versprochen hatte, sagte er vor Gericht nicht. Er bestreite nicht, dass er die verfänglichen Handynachrichten geschrieben hatte, sagte der Angeklagte zu Richter Uwe Dumpelnik. Darüber hinaus wollte er aber keine Angaben machen.

Angeklagter wegen Betrugs vorbestraft

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und plädierte auf Freispruch. Sein Anwalt argumentierte, selbst wenn die Dokumente verschickt worden wären, wären keine schützenswürdigen Interessen verletzt worden. Der Vertragsbedienstete, der die Unterlagen beschaffen sollte, sagte als Zeuge aus. Demnach sei der Zugang zum Kanzleisystem reglementiert, Mitarbeiter müssten vor Freischaltung die Amtsverschwiegenheit unterschreiben. "Das sind Daten, die nicht an die Öffentlichkeit kommen sollen." Die Staatsanwältin sagte, es habe sich teilweise um "nicht unbeträchtliche Förderungen" gehandelt.

Richter Dumpelnik folgte der Argumentation, dass sehr wohl berechtigte öffentliche und private Interessen gefährdet gewesen seien. "Wenn das kein Amtsgeheimnis ist, was dann?" Weil der Angeklagte wegen Betrugs vorbestraft ist, fiel die Strafe unbedingt aus. Der Verteidiger kündigte volle Berufung an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Die Affäre um Zahlungen des Landes an die Agentur Topteam hatten die SPÖ über Jahre belastet. Die Anzeige war 2012 von der damals FPÖ-dominierten Landesregierung gekommen. Letztlich wurden die Ermittlungen, teilweise mit Diversionen, eingestellt. (APA, 7.11.2018)