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E-Privacy soll Tracking im Netz eindämmen.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/JUSTIN SULL

In einem offenen Brief appellieren über 20 Organisationen, darunter Amnesty International, die Arbeiterkammer und die Grundrechts-NGO Epicenter Works, die geplante Verordnung der EU zu E-Privacy voranzubringen. Österreich soll in seiner Ratspräsidentschaft eine Verabschiedung bewirken. Die E-Privacy-Verordnung sieht primär vor, EU-Bürger vor Überwachung im Netz zu schützen. Dabei sind vor allem Werbetreibende im Visier, die etwa das Surfverhalten mit Cookies ausspähen. Das soll als Pendant zur Regulierung von Telekomunternehmen fungieren.

Trage zu Monopolbildung bei

"Die derzeitigen Schwachstellen in der Regulierung tragen zu einer Bildung von Monopolen bei. Es ist nicht einzusehen, dass die Abschaffung rechtsstaatlicher Kontrollen so schnell voranschreitet, die Reform zu einem besseren Datenschutz aber auf sich warten lässt", kritisiert Angelika Adensamer von der Grundrechtsorganisation Epicenter Works. Die Verordnung würde zu einer privatsphärefreundlichen Technikgestaltung beitragen, so die NGO.

Parlamentarische Anfrage

Zeitgleich hat SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim eine parlamentarische Anfrage an Verkehrsminister Norbert Hofer gestellt. Er will wissen, wann ein neuer Statusbericht folgt und was die Regierung konkret plant. "Es wäre jetzt Sache der österreichischen Ratspräsidentschaft, das Thema voranzutreiben. Leider ist die Regierung an keiner Einigung interessiert und verschleppt das Thema", kritisiert Jarolim.

Skandalös sei auch, dass die österreichische Regierung stattdessen Lockerungen der Verordnung vorschlage. So soll es Anbietern von Kommunikationsdiensten künftig, anders als ursprünglich geplant, sehr wohl erlaubt sein, Metadaten ohne die Erlaubnis der Nutzer zu verarbeiten. "Die Regierung Kurz agiert hier voll im Sinne der Telekom- und Internet-Konzerne, zu Lasten der Privatsphäre der BürgerInnen", sagt Jarolim.

Artikel 10 gestrichen

Zudem hat Österreich bereits zu Beginn seiner Ratspräsidentschaft die Streichung des Artikels 10 angeregt. Dieser sah vor, dass Smartphonebetriebssysteme und Internetbrowser so wenig Daten sammeln, wie möglich. Ähnlich wie bei der Datenschutzgrundverordnung hätte hierfür eine Zustimmung erfolgen müssen. Die Entscheidung wurde von Datenschützern kritisiert. (muz, 6.11.2018)