Nur für Leistungssportler und deren Vereine gibt es Sonderbestimmungen.

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Ein regelrechter Shitstorm überzog das Innenministerium wegen des Entwurfs des neuen Waffengesetzes. Vereine und ihre Mitglieder zogen gegen die Unterscheidung in große und kleine Organisationen zu Felde. Nur Schützen in Vereinen mit mindestens 100 Mitgliedern sollte es künftig erlaubt sein, bis zu zehn Waffen tragen zu dürfen. Eine Ungleichbehandlung, die zur Abwanderung von Schützen aus kleinen Vereinen führen werde, so lautete der Tenor der Kritik.

Doch nun ist alles anders. Die Unterscheidung kommt nicht, zumindest nicht für normale Sportschützen. Sie erhalten mit dem neuen Waffengesetz somit einen Anspruch auf das Halten von zehn Waffen, womit das neue Gesetz eine deutlich lockerere Handschrift erhält als die bisherige Bestimmung.

Schwer erkennbar

Warum also die Aufregung? Den Leitern und Juristen der Verbände erschloss sich eine Differenzierung des Innenministeriums in Sportschützen- und Schießsportverein nämlich nicht. Weder aus dem Gesetz noch aus den Erläuterungen sei die Unterscheidung ableitbar gewesen, erklärt Bernhard Frois vom steirischen Schützenverband.

Er reagiert damit auf eine Klarstellung des Innenministeriums, wonach der Gesetzgeber künftig für Freizeit- und Hochleistungs-Sportschützen verschiedene Kriterien definieren soll. Bei "einfachen" Sportschützen gilt somit die erwähnte Lockerung, die im Detail so aussieht: Wer den Schießsport ausübt, kann zwei Waffen besitzen, auch wenn er keinem Verein angehört. Die Zahl der Kategorie-B-Waffen (etwa Pistolen, Revolver, Repetierflinten) kann nach fünf Jahren auf fünf erhöht werden – ebenfalls ohne Notwendigkeit einer Vereinsmitgliedschaft. Nach weiteren fünf Jahren ist die Aufstockung auf zehn Waffen möglich.

"Verdeutlichung" geplant

Hier kommt nun die neue Differenzierung ins Spiel: Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist dafür notwendig, allerdings ist dessen Größe unerheblich. Nur wenn ein Leistungssportschütze noch mehr Waffen oder Magazine mit größerer Kapazität benötigt, kommt die Mitgliedergrenze ins Spiel. Dann muss der Verein eben mindestens 100 Mitglieder haben.

Auch die Auflagen für die Vereinsmitglieder – von verpflichtenden Schießtrainings bis zur Teilnahme an Wettbewerben – gelten nur für die Leistungssportler. Da diese Unterscheidung selbst für die Rechtsexperten der Verbände nicht nachvollziehbar war, prüft das Innenministerium eine "sprachliche Verbesserung und Verdeutlichung" der Bestimmungen, wie ein Sprecher erläutert. Die Verbände zeigen sich über die neuen Erkenntnisse erleichtert.

FPÖ setzte sich durch

Aus politischen Kreisen ist zu hören, dass sich die FPÖ nach anfänglichen Auseinandersetzungen mit der ÖVP im Sinne eines liberaleren Waffenrechts durchgesetzt habe. Türkis wollte demnach nur die reine Umsetzung einer EU-Richtlinie, Blau pochte auf eine generelle Liberalisierung. Die scheint sie nun mit der höheren Zahl an Waffen, die besessen werden dürfen, sowie mit dem Anspruch darauf für bestimmte Gruppen durchgesetzt zu haben. (Andreas Schnauder, 4.11.2018)